2025/II/Verk/9 Mehr Sicherheit für den zu Fußgehenden Verkehr an Bushaltestellen beim Ein- und Ausstieg

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Bürgerschaftsfraktion beschließen:
An Bushaltestellen ist die Sicherheit der Fahrgäste dadurch zu sichern, dass Rad- und Rollerfahrende während des Ein- und Ausstiegs von Busfahrgästen grundsätzlich wartepflichtig sind. Bei parallel zum Gehweg geführten hochbordigen Radwegen ist Rad- und Rollerfahrenden zu untersagen, den Bus zu passieren; sie müssen verpflichtet werden, hinter dem Bus anzuhalten, solange dieser rechts blinkt.
Mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger an über Straßen führenden Zebrastreifen.

Begründung:

Ein- und noch stärker aussteigende Busfahrgäste sind an Haltestellen, an denen sie zur Erreichung des Gehweges einen Radstreifen oder Radweg queren müssen, in hohem Maße gefährdet. Rad- und Rollerfahrende fahren zuweilen ungeachtet der Fußgänger*innen weiter oder versuchen, sich durch den Radstreifen oder Radweg querende Fußgänger*innen hindurch zu lavieren. Bei vielen Menschen besteht Unsicherheit bezüglich der für solche Lagen geltenden Regelungen. Oft ist der Platz zwischen Haltebereich der Busse und Radstreifen oder Radweg für die Aussteigenden und deren mitgeführte Gegenstände wie insbesondere Rollatoren zu knapp, wobei bei rückwärtsgewandtem Aussteigen, wie mit Rollatoren angezeigt, die aussteigende Person querende Radfahrende nicht sehen kann. Der Appell an alle Verkehrsteilnehmer*innen zu Rücksichtnahme und Aufmerksamkeit in § 1 StVO reicht hier nicht aus.
Während die StVO das rechtsseitige Passieren von Straßenbahnen während des Haltevorgangs an gekennzeichneten Haltestellen auf nicht abgetrennten Gleisen durch Fahrzeuge aller Art untersagt, gibt es eine solche Regelung für Bushaltestellen nicht. Dem soll dieser Antrag abhelfen.

Überweisungs-PDF: