2022/II/Woh/3 Mehr Sicherheit durch erhöhten Berührungsschutz – Änderung Hamburgische Bauordnung (HBauO)

Der Landesparteitag möge beschließen: Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg setzen sich für die Ergänzung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) ein, die einen verpflichtenden Einbau von Steckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz vorsieht. Diese sind ab Gültigkeit der geänderten Bauordnung verpflichtend in allen Neubauten (zu Wohnzwecken, Schulen, Kindertageseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen) und bei deren grundlegenden Sanierungen zu verwenden. Bei Bestandsgebäuden ist eine Übergangsfrist zur Nachrüstung vorzusehen, die bei Mieträumen kürzer, bei selbstgenutztem Eigentum länger sein kann. Ferner werden städtische Wohnungsbauunternehmen aufgefordert, die Nachrüstung umgehend und vor Ablauf der Übergangsfristen vorzunehmen.

Begründung:

SCHUKO-Steckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz („Shutter“) verringern das Risiko, dass Kinder mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommen können. Erhöhter Berührungsschutz gemäß DIN VDE 0620-1 ist daher eine kostengünstige Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit im Haushalt.

Bei Neubauten ist dies mit sehr geringen Mehrkosten umzusetzen. Leider wird dennoch häufig auf den Einbau verzichtet. Während bei selbstgenutztem Eigentum hier der Bauherr diese Entscheidung für sich selber trifft, haben Mieter zumeist keine Einflussmöglichkeit auf den Einbau. Daher sind insbesondere diese – vergleichbar mit dem verpflichtenden Einbau von Brandschutzmeldern – über eine verbindliche Regelung in der Bauordnung besonders zu schützen.

In einfacher Sprache:

Steckdosen sind eine Gefahr für Kinder. Damit sie keinen Stromschlag bekommen, müssen Steckdosen sicher sein. Dafür gibt es Kindersicherungen. Manche davon kann man einkleben. Andere sind schon in der Steckdose fest eingebaut. Die sind besser. Die können nicht rausfallen.

In vielen Wohnungen gibt es keine Kindersicherung. Das ist schlecht. In allen Mietwohnungen sollen solche Kindersicherungen sein. Bei Neubau sofort. Bei bereits bestehenden Wohnungen innerhalb einer bestimmten Zeit.

Das soll in der Hamburgischen Bauordnung stehen. Die Bauordnung sagt, wie in Hamburg gebaut werden muss.

 

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen: Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg setzen sich dafür ein, dass der Einbau von Steckdosen mit integriertem erhöhten Berührungsschutz verpflichtend eingeführt wird. Diese sind in allen Neubauten (zu Wohnzwecken, Schulen, Kindertageseinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen) und bei deren grundlegenden Sanierungen zu verwenden. Bei Bestandsgebäuden ist eine Übergangsfrist zur Nachrüstung vorzusehen, die bei Mieträumen kürzer, bei selbstgenutztem Eigentum länger sein kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: