2019/II/Arb/4 Mehr Mitarbeiter beim Zoll für Einhaltung des Mindestlohngesetzes

Status:
Zurückgezogen

Der Zoll und die Steuerfahndung in Deutschland sind mit ausreichend Mitarbeiter*innen aufzustellen, um die durchgängige Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen.

In Hamburg ist durch den Senat eine Prüfung durchzuführen, ob alle Brennpunkte der Schwarzarbeit und der Vermeidung von Mindestlöhnen ausreichend effektiv kontrolliert wird.   

Begründung:

Durch zusätzliches Personal können Schwarzarbeit, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und die Hinterziehung von teils erheblichen Steueraufkommen am wirkungsvollsten bekämpft werden.

Den dadurch entstehenden zusätzlichen Ausgaben stehen somit unmittelbar auch zusätzliche Einnahmen des Fiskus gegenüber.

Auch in Hamburg gibt es Straßen, wo relativ offen Schwarzarbeit angeboten wird. Die Nachfrage auch in unserer Hansestadt nach Schwarzarbeit ist groß. Die unmittelbare Sanktion dieser Praktiken und eine wirkungsvolle Kontrolle durch den Zoll, ist unbedingt erforderlich.