2025/II/Verk/8 Mehr Kontrolle und stärkeres sanktionieren illegaler Nutzung von Gehwegen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Die illegale Nutzung öffentlicher Gehwege und sonstiger Fußgängerbereiche insbesondere durch Rad- und E-Rollerfahrende sowie Autofahrende bzw. deren Fahrzeuge soll konsequenter geahndet werden. Der Überwachungsdruck ist erheblich zu erhöhen.

Begründung:

Es ist zu beobachten, dass die illegale Nutzung von Gehwegen und sonstigen Fußgängerbereichen durch Rad- und Rollerfahrende in Hamburg ein erhebliches Ausmaß angenommen hat. Teilweise wird mit E-Rollern mit hoher Geschwindigkeit in dichte Menschenmengen in Fußgängerzonen hineingefahren. Der Schutz vor Verletzung, den Kennzeichnungen als Fußgängerzonen für zu Fuß Gehende suggerieren läuft zunehmend leer. Damit zu Fuß Gehende einschließlich besonders verletzlicher Personen, wie es insbesondere kleine Kinder und ältere sowie in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Menschen sind, sich wieder ungefährdet auf Gehwegen und in sonstigen Fußgängerbereichen bewegen können, muss der Kontrolldruck erheblich erhöht werden, auch wenn dies eine Aufstockung des eingesetzten Personals erfordern sollte. Ohne mehr Kontrollen und diesen folgende Sanktionen lassen sich erkennbar zu viele Rad- und Rollerfahrende nicht von einem Fußgänger gefährdenden Verhalten abhalten.

Überweisungs-PDF: