Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD Hamburg nimmt die vielfach von Bürgerinnen und Bürgern beschriebenen Problemlagen von nicht sachgerecht und unsicher abgestellten E-Scootern im öffentlichen Raum sehr ernst und bittet die sozialdemokratischen Senatorinnen und Senatoren sowie die Mitglieder der SPD-Bürgerschaftsfraktion, darauf hinzuwirken, dass zügig weitere klar definierte Abstellzonen im öffentlichen Raum ausgewiesen werden, damit konzentriert und verkehrssicher E-Scooter von den Nutzerinnen und Nutzern abgestellt werden können. Dort, wo dies aufgrund räumlicher Gegebenheiten nicht umgesetzt werden kann, sollten gleichzeitig die Parkverbotszonen entsprechend ausgeweitet werden. Die Betreiber sollen darüber hinaus verpflichtet werden, ausgewiesene Parkverbotszonen den Nutzern gegenüber anzuzeigen und Verstöße durch geeignete Maßnahmen zu sanktionieren.
Die Einführung von E-Scootern in Hamburg markiert einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung urbaner Mobilität: Seit der Zulassung von elektrischen Tretrollern im deutschen Straßenverkehr im Jahr 2019 haben sich die elektrisch angetriebenen Kleinfahrzeuge als Teil des städtischen Verkehrs etabliert und werden insbesondere für Kurzstrecken zunehmend genutzt. Grundlage für die Nutzung ist die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), die bundesweit eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen sowie technische Mindestanforderungen an Bremsen, Licht und Reflektoren festlegt – ohne Helmpflicht, aber mit klaren Regeln zur Teilnahme am Verkehr und zum Mindestalter ab 14 Jahren.
In Hamburg wurde das Angebot der Sharing-Anbieter in den vergangenen Jahren schrittweise an den rechtlichen und städtischen Kontext angepasst. Sharing-Scooter müssen straßenrechtlich als Sondernutzung genehmigt werden, Anbieter zahlen entsprechende Gebühren, und es gelten Parkverbotszonen sowie definierte Abstellflächen, um Gehwege und öffentliche Räume für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer freizuhalten. Falsch abgestellte Fahrzeuge können von der Stadt umgestellt oder entfernt werden, und es drohen Bußgelder und Kostenweitergabe an die Nutzenden. Hinsichtlich der definierten Abstellflächen ist festzustellen, dass es hier insbesondere in den zumeist engen Wohnstraßen oder auf untermaßigen Verkehrsanlagen für den Fußverkehr immer wieder zu konfliktträchtigen und verkehrsgefährdenden Situationen kommt und somit die Akzeptanz von E-Scootern in diesem Zusammenhang erheblich abnimmt.
Die öffentliche Diskussion in Hamburg bewegt sich zwischen der Anerkennung von E-Scootern als flexibles, emissionsarmes Verkehrsmittel und Kritik an Sicherheits- sowie Ordnungsfragen. Stimmen aus Politik und Fachkreisen fordern einerseits eine sinnvolle Integration in den Mobilitätsmix und weitergehende Infrastruktur-Anpassungen, andererseits wird der Umgang mit Fehlverhalten – etwa rücksichtsloses Parken oder unsachgemäße Nutzung auf Gehwegen – intensiv debattiert. Teilweise wird auch über weitergehende rechtliche Sanktionen oder Haftungsregelungen im Falle von Unfällen diskutiert.
In diesem Spannungsfeld zwischen rechtlichen Anforderungen, praktischer Umsetzung und gesellschaftlicher Akzeptanz spiegeln sich die Herausforderungen wider, die mit neuen urbanen Verkehrstechnologien einhergehen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen gilt es, Chancen und Risiken der E-Scooter-Integration in Hamburg differenziert zu beleuchten. Als sozialdemokratische Partei haben wir die ganze Stadt im Blick und wollen stets zu Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmenden, hier insbesondere für die Fußgängerinnen und Fußgänger, Sorge tragen.