2022/II/Verk/3 Licht am Fahrrad, Licht fürs Fahrrad – neue Regeln anwenden

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung setzten sich dafür ein, dass

  1. Blinker an Fahrrädern erlaubt werden,
  2. die Ampeln zur Steuerung des Radverkehrs so angepasst werden, dass

a) der Richtungspfeil in Fahrradampeln deutlich größer dargestellt wird;

b) an Kreuzungen mit separaten Linksabbiegephasen für den Kraftverkehr durch eine entsprechende Schaltung der Radverkehrsampeln auch für den Radverkehr ein unterbrechungsfreies Linksabbiegen zu ermöglichen und Wartezonen für mehrere Fahrräder eingerichtet werden;

c) Kombiampeln zur gleichzeitigen Steuerung des Fuß- und Radverkehrs durch Radverkehrsampeln ergänzt werden;

  1. an allen geeigneten Punkten der grüne Rechtsabbiegepfeil für Fahrräder aufgestellt wird;
  2. dort, wo es derzeit zu gefährlich engen Überholmanövern von Fahrrädern durch den Kraftverkehr kommt, ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge (Zeichen 277.1) anzuordnen ist;
  3. die Sanktionen für ein zu enges Überholen von Fahrrädern mit Kraftfahrzeugen spürbar angehoben werden (jedenfalls mit Eintragung im Fahreignungsregister und für schwerwiegende Fälle Fahrverbot) und die Kontrollen des Überholabstands intensiviert werden.
Begründung:

Das Verbot, Fahrräder mit leuchtenden Fahrtrichtungszeigern auszustatten, ist veraltet und gehört abgeschafft. Es ist unverständlich, warum Elektrokleinstfahrzeuge („e-Scooter“) Blinker haben dürfen, Fahrräder hingegen grundsätzlich nicht. Beide Verkehrsmittel sind in der Silhouette ähnlich, vergleichbar schnell und dürfen die gleichen Wege befahren.

Die Sicherheitsvorteile von elektrischen Blinkern liegen dabei auf der Hand: Sie sind nachts besser sichtbar, es kann mit beiden Händen am Lenker abgebogen werden und im Stehen wird die beabsichtigte Fahrtrichtungsänderung weiterhin angezeigt. Bei modernen Fahrrädern ist ein Nabendynamo mit Kondensatoren für eine Standlichtfunktion bereits Stand der Technik, sodass ein Aus- und Nachrüsten von Blinkern keine großen Schwierigkeiten darstellt. Die Zulässigkeit des Abbiegesignals per Handzeichen soll durch diese Alternative nicht beschränkt werden.

Die Lichtzeichenanlagen für den Radverkehr sind derzeit mit gefährlich kleinen Richtungspfeilen versehen. An vielen Kreuzungen genügt nicht ein rascher und beiläufiger Blick, um zu identifizieren, welche Ampel den Verkehr für die gewünschte Fahrtrichtung regelt. Die daraus resultierende Unsicherheit ist durch eine bedeutend größere Darstellung des Pfeils (und etwaig eine Vergrößerung der Fahrradampel an sich) zu begegnen.

Es ist unglücklich, dass dezidierte Fahrradinfrastruktur mancherorts Wegzeiten verlängert. Das liegt daran, dass sie das direkte Linksabbiegen im Mischverkehr verhindert. Als Lösung für diesen Missstand zeigen uns etwa die Niederlande: Ampelphasen für das unterbrechungsfreie Linksabbiegen mit Fahrrädern, ohne dass neben dem tosenden Kraftverkehr gewartet und dabei seine Abgase eingeatmet werden müssen.

Durch den bisherigen Erfolg der Mobilitätswende kommt es derzeit im Wartebereich vor Kreuzungen zu Konflikten. Die wartenden Radler:innen behindern den querenden Verkehr und einander, können aber auch nirgends hin. Bei künftigen Planungen sind diese Bereiche daher größer zu gestalten.

Kombiampeln, die gleichzeitig den Fuß- und Radverkehr steuern, sind der wachsenden Stärke des Radverkehrs nicht mehr angemessen und behindern unnötig den Verkehrsfluss. Radfahrende sind wesentlich schneller als Fußgänger:innen und sollten durch eine eigene Ampelsteuerung geregelt werden. Derzeit müssen Radler:innen häufig vor Kreuzungen warten, die sie noch sicher hätten queren können.

Die neuen Instrumente der Straßenverkehrsordnung des Rechtsabbiegepfeils für Radfahrende und das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge mit mehrspurigen Fahrzeugen (Zeichen 277.1) nutzt die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit nicht. Die Neuerungen sind jedoch aus gutem Grund eingeführt worden. Der Grünpfeil beschleunigt den Radverkehr und verringert die Gefahr beim Rechtsabbiegen. Es ist an der Zeit, diese Möglichkeiten zu nutzen.

Das zu enge Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeugführende wurde zurecht als Problem erkannt. Der Mindestabstand von 150 cm innerorts wird nach wie vor häufig nicht eingehalten. Hier bedarf es mehr polizeilicher Kontrolle, etwa durch mit Systemen wie dem Open Bike Sensor ausgestatteten Zivilstreifen, Abstandmessungen aus Videofahrzeugen und optischen Verkehrsüberwachungssystemen.

Das Überholverbot einspuriger Fahrzeuge ist an den Orten einzusetzen, an denen das Überholen zu Gefahren führt. Die Erfahrung zeigt: Eine durchgezogene Linie reicht nicht aus, um die Kraftfahrzeugführenden vom Überholen abzuhalten. Das Verkehrszeichen kann mehr Klarheit schaffen und sollte dringend an den besonders gefährlichen Stellen aufgestellt werden.

Die Regelbuße für das zu enge Überholen von Fahrrädern ist mit 30 € unverhältnismäßig niedrig. Die Höhe trägt dem Umstand, dass (anders als bei den meisten Verkehrsdelikten) ein konkretes Opfer gefährdet wurde, keine Rechnung. Neben einer Anpassung der Summe, etwa an die Höhe des unerlaubten Parkens auf Radschutzstreifen, ist regelmäßig eine mit einem Punkt versehene Eintragung im Fahreignungsregister vorzunehmen. Für besonders geringen Abstand, insbesondere in Kombination mit überhöhter Geschwindigkeit, sind höhere Bußgelder, mehr Punkte und auch Fahrverbote anzuordnen.

So fördern wir gemeinsam den sicheren und leichten Radverkehr für alle.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD, die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung setzten sich dafür ein, dass

  1. Blinker an Fahrrädern erlaubt werden,
  2. die Ampeln zur Steuerung des Radverkehrs so angepasst werden, dass

a) der Richtungspfeil in Fahrradampeln deutlich größer dargestellt wird;

b) an Kreuzungen mit separaten Linksabbiegephasen für den Kraftverkehr durch eine entsprechende Schaltung der Radverkehrsampeln auch für den Radverkehr ein unterbrechungsfreies Linksabbiegen zu ermöglichen und Wartezonen für mehrere Fahrräder eingerichtet werden;

c) Kombiampeln zur gleichzeitigen Steuerung des Fuß- und Radverkehrs durch Radverkehrsampeln ergänzt werden;

  1. an allen geeigneten Punkten der grüne Rechtsabbiegepfeil für Fahrräder aufgestellt wird;
  2. dort, wo es derzeit zu gefährlich engen Überholmanövern von Fahrrädern durch den Kraftverkehr kommt, ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge (Zeichen 277.1) anzuordnen ist;
  3. die Sanktionen für ein zu enges Überholen von Fahrrädern mit Kraftfahrzeugen spürbar angehoben werden (jedenfalls mit Eintragung im Fahreignungsregister und für schwerwiegende Fälle Fahrverbot) und die Kontrollen des Überholabstands intensiviert werden.