Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion soll sich für eine Überprüfung der Möglichkeit eines Lehramtsstudiengangs Rechtskunde durch die Schulbehörde einsetzen.
Schulbildung hat den Anspruch, mündige Staatsbürger*innen zu erziehen. Sozialdemokratische Schulbildung hat darüber hinaus den Anspruch, Chancengleichheit herzustellen. Dafür ist ein Vermitteln der Rechte, die ein(e) Staatsbürger*in genießt elementar: Mündigkeit ist nicht gegeben ohne Teilhabe und zur Teilhabe gehört die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten. Von daher führt eine eingeschränkte Kenntnis auch nur zu eingeschränkter Mündigkeit.
Ebenso ist Chancengleichheit eingeschränkt, wenn die Aufklärung über die individuellen Rechte in der Familie stattfindet, was Jugendliche aus bildungsfernen Familienverhältnissen beispielsweise auf dem Arbeitsmarkt oder als Verbraucher*in der Gefahr von Ausbeutung schutzlos ausliefert. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, dass zumindest eine Aufklärung über Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten im Rahmen des Schulunterrichts erfolgt.
Dies geschieht derzeit teilweise im PGW-Unterricht: Die hier stattfindende Aufklärung ist aber größtenteils auf die Grundrechte beschränkt, was zweifellos einen elementaren Aspekt darstellt, allerdings weit unzureichend ist, um auf dem Arbeitsmarkt, als Verbraucher*in, oder in einem sonstigen Bereich des alltäglichen Lebens qualifiziert über die eigenen Rechte und Pflichten informiert zu sein. Aus diesem Umstand folgt die Notwendigkeit, der Aufklärung über juristische Themen einen stärkeren Stellenwert in der allgemeinen Schulbildung zuzuordnen. Da aber einem/r PGW-Lehrer*in ebenso wenig, wie einem/r Lehrer*in eines anderen Faches zugemutet werden kann, sich mit unterschiedlichen Auslegungen irgendeines Rechtsgebietes auseinandersetzen, und dies im Übrigen den Unterrichtsrahmen sprengen würde, ist es keine Option Rechtskunde in ein anderes Fach zu integrieren.
Es ist selbstverständlich anzuerkennen, dass die bereits bestehende Überladung der Bildungspläne ein schwerwiegendes Problem darstellt, welches zudem aller Wahrscheinlichkeit nach mit der aktuell geplanten Reform der Curricula weiter zunehmen wird. Es ist allerdings anzuerkennen, dass die Möglichkeit eines Rechtskundefaches an Hamburger Schulen bereits in den geplanten Bildungsplanentwürfen, ebenso, wie in den aktuellen Bildungsplänen als Wahlfach vorgesehen ist, und die neuen Entwürfe bereits ein gut ausgearbeitetes Curriculum vorgesehen. Es müsste also zunächst weder die Diskussion über die Einführung eines neuen Schulfaches geführt werden, noch würde eine weitere Überfrachtung der Bildungspläne riskiert werden. In erster Linie würde es durch die Einführung eines Lehramtsstudienganges Rechtskunde mehr Schulen ermöglicht, einen solchen qualifizierten Rechtskundeunterricht, wie er in den Bildungsplänen bereits vorgesehen ist, ihren Schüler*innen auch tatsächlich zur Wahl zu stellen.
Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird dazu aufgefordert, sich für eine Stärkung des Themas „Recht/Rechtskunde“ in der Lehrer*innen-Ausbildung einzusetzen, z. B. im Rahmen entsprechender verpflichtender Ausbildungsinhalte für PGW-Lehrer*innen. Analog soll auch der Stellenwert des Themas Rechtskunde im Unterricht gestärkt werden.