2022/II/Wi/Steu/4 Lebensmittelbesteuerung und –kennzeichnung anpassen

Der SPD-Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsabgeordneten und SPD-Europaabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  1. es zukünftig erlaubt sein soll, vegetarische oder vegane Ersatzprodukte unter einer Bezeichnung zu führen, die den Namen des ersetzten Produktes enthält. Dabei muss jedoch deutlich werden, dass es sich um eine vegetarische oder vegane Alternative und nicht um das Ausgangsprodukt handelt.
  2. Ersatzprodukte nicht höher besteuert werden als ihre omnivoren Counterparts, wobei darauf hinzuwirken ist, dass Ersatzprodukte nach dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sind, wenn die/der Herstellende belegen kann, dass diese umweltfreundlicher ist als das tierische Vergleichsprodukt.
Begründung:

Nahrungsmittel, die vegetarisch oder sogar vegan sind, sind bei gleichen Rahmenbedingungen (etwa gleichlangen Transportwegen) deutlich umweltfreundlicher und haben zudem auch einige gesundheitliche Vorteile. Am Markt ist allerdings noch eine systematische Ungleichbehandlung zu beobachten. Vegetarische Ersatzprodukte werden zumeist mit 19 % als „Luxusprodukt“ besteuert, wohingegen die tierischen Originalprodukte und zum Teil selbst Chips und Süßigkeiten mit 7 % also als „Grundnahrungsmittel“ besteuert werden.
An dieser Stelle sollten wir als SPD ein klares Zeichen setzen: sich gesund und umweltbewusst zu ernähren darf kein Luxus sein! Ersatzprodukte sind auch ohne eine ungleichhohe Besteuerung schon deutlich teurer.

Hinzu kommt, dass vegetarische oder vegane Ersatzprodukte keine Namen tragen dürfen, die auf das ersetzte Produkt hinweisen. So dürfen aus Mandeln oder Hafer hergestellte Milchalternativen beispielsweise nicht Hafer- oder Mandelmilch heißen, um „einer Irreführung des Verbrauchers und einer möglichen Verwechslung vorzubeugen“. Auf der Packung darf nicht einmal ein unbearbeitetes Foto der Mandelmilch im Glas abgebildet sein, weil sie sonst mit echter Milch verwechselt werden könnte.

Diese Argumentation ist an Absurdität kaum noch zu überbieten, denkt man etwa an die Namensgebung von Scheuermilch.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsabgeordneten und SPD-Europaabgeordneten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  1. es zukünftig erlaubt sein soll, vegetarische oder vegane Ersatzprodukte unter einer Bezeichnung zu führen, die den Namen des ersetzten Produktes enthält. Dabei muss jedoch deutlich werden, dass es sich um eine vegetarische oder vegane Alternative und nicht um das Ausgangsprodukt handelt.
  2. Ersatzprodukte nicht höher besteuert werden als ihre omnivoren Counterparts, wobei darauf hinzuwirken ist, dass Ersatzprodukte nach dem ermäßigten Steuersatz zu versteuern sind, wenn die/der Herstellende belegen kann, dass diese umweltfreundlicher ist als das tierische Vergleichsprodukt.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: