Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Hamburger- und Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesparteitag der SPD beschließen:
- Dass der Deutsche Bundestag dazu aufgefordert wird, eine Informationskampagne zum Thema Notfalldaten zu starten. Hierüber sollen Bürger*innen über die Möglichkeit aufgeklärt werden, relevante Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), in der elektronische Patientenakte (ePA) bzw. im Mobiltelefon zu hinterlegen, welche im Notfall von den Rettungskräften sowie den Notfallärzt:innen ausgelesen werden können.
- Zudem sollen Ärzt*innen ihre Patient*innen aktiv über die mögliche Hinterlegung von Notfalldaten auf der eGK hinweisen.
- Ebenso sind Rettungskräfte und Notfallärzt*innen zu informieren und aufzufordern, diese Möglichkeit zu nutzen.
Bei einem medizinischen Notfall zählt jede Sekunde. Um zielgenau helfen zu können, brauchen Rettungsdienste und Notfallärzt*innen sofort alle relevanten Informationen über die Patientin bzw. den Patienten. Wichtig ist es beispielsweise zu wissen, welche Medikamente die Patient*innen regelmäßig einnehmen, ob es medizinische Unverträglichkeiten bzw. Vorerkrankungen gibt, ob eine Schwangerschaft besteht oder ob Implantate vorhanden sind.
Bereits jetzt können gesetzlich Versicherte freiwillig alle relevanten Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) speichern. Darüber hinaus können hier die Kontaktdaten von Angehörigen sowie von behandelnden Ärzt*innen hinterlegt werden. Im Notfall können diese dann von Ärzt*innen oder Notfallsanitäter*innen ausgelesen werden. Ab Oktober 2024 sollen die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Notfalldaten in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) überführt werden. Diese können dann von hier aus ausgelesen werden. (Quellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/egk.html, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/egk/begriffe-egk.html).
Die Möglichkeit, Gesundheitsdaten für den Notfall zu hinterlegen, ist in der Bevölkerung bislang allerdings nur wenig bis gar nicht bekannt. (Quelle: https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/pressemitteilung-notfalldaten-retten-leben (Artikel vom Juni 2022). In einer breit angelegten, bundesweiten Informationskampagne sollten Bürger*innen daher auf die Möglichkeit hingewiesen werden, lebensrettende Daten für den Notfall auf der eGK oder in der ePA zu hinterlegen. Gleichzeit sollten Hausärzt*innen und andere behandelnde Ärzt*innen ihre Patient*innen auf die Möglichkeit der Hinterlegung von Notfalldaten hinweisen. Rettungsdienste und Notfallärzt*innen sollten zudem verstärkt über die Möglichkeit informiert werden, Notfalldaten im Ernstfall auszulesen.
Darüber hinaus sollte die Bevölkerung darüber informiert werden, dass die Hinterlegung von Notfalldaten auch auf mobilen Endgeräten möglich ist (Quelle: https://mobilsicher.de/ratgeber/notfallpass-infos-iphone-und-android).
Weitere Quellen:
https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten
https://www.handelsblatt.com/inside/digital_health/notfalldaten-patientenkurzakte-kommt-fruehestens-ende-2023/28486170.html
https://www.aponet.de/artikel/notfalldaten-auf-der-krankenkassenkarte-speichern-27045
https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/pdf/information-notfalldaten.pdf
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/versichertenkarte/gesundheitskarte-digitales-gesundheitnetz-telematik/notfalldaten-speichern-gesundheitskarte-2107216
https://www.br.de/radio/bayern1/notfalldaten-auf-gesundheitskarte-100.html
https://gesund.bund.de/notfalldatensatz-nfd
Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Hamburger- und Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion und den Bundesparteitag der SPD beschließen:
- Dass der Deutsche Bundestag dazu aufgefordert wird, eine Informationskampagne zum Thema Notfalldaten zu starten. Hierüber sollen Bürger*innen über die Möglichkeit aufgeklärt werden, relevante Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), in der elektronische Patientenakte (ePA) bzw. im Mobiltelefon zu hinterlegen, welche im Notfall von den Rettungskräften sowie den Notfallärzt:innen ausgelesen werden können.
- Zudem sollen Ärzt*innen ihre Patient*innen aktiv über die mögliche Hinterlegung von Notfalldaten auf der eGK hinweisen.
- Ebenso sind Rettungskräfte und Notfallärzt*innen zu informieren und aufzufordern, diese Möglichkeit zu nutzen.