2023/I/Soz/1 Landespflegegeld

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Sätze der nach §27b SGB XII in der Höhe und der Berechnung eine regelmäßige und zeitnahe Anpassung an die Inflation erfahren. Zudem soll sich die Bürgerschaftsfraktion dafür einsetzen, dass ein Landespflegegeld eingeführt wird, dass Seniorinnen und Senioren, die einzig auf ihr Taschengeld (Barbetrag) als Verfügungsgeld zurückgreifen können, eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und notwendige, persönliche Ausgaben zur Körperpflege, zur Zuzahlung für Medikamente u.a. sicherstellt.

Begründung:

Seniorinnen und Senioren, deren Altersruhegelder und Ansprüche gegenüber der Pflegekasse nicht für die Finanzierung von Wohn- und Betreuungsplätzen in Seniorenanlagen ausreichen, erhalten den Differenzbetrag aus den Sozialkassen. Zusätzlich erhalten sie einen Taschengeldbetrag (Barbetrag), der sich aus §27b SGB XII in der Höhe von 27% der in §28 SGB XII Regelbedarfshöhe 1 errechnet, zurzeit monatlich 135,45 €. Dieser Betrag ist für die persönliche Verwendung, u.a. für Körperpflege-produkte, Friseur, Fußpflege, Teilhabe an der digitalen Welt, Medikamentenzuzahlungen vorgesehen. Aus ihm sollen aber auch Geschenke für Kinder, Enkelkinder, für die kulturelle Teilhabe, für Bücher uvm. bestritten werden.

Angesichts der deutlichen Preissteigerungen erscheint der bisherige Betrag zu gering bemessen. Da es sich beim SGB dabei um ein Bereich der Bundesgesetzgebung handelt, muss entweder auf den Bundesgesetzgeber eingewirkt werden oder aber auf landesrechtliche Möglichkeiten der Unterstützung rekurriert werden. In Bayern gibt es bereits ein Landespflegegeld ab Pflegegrad 2, dass von Betroffenen beantragt werden kann.

Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe sicherzustellen, dass Menschen im Alter würdevoll am gesellschaftlichen Leben beteiligt werden.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Sätze der nach §27b SGB XII in der Höhe und der Berechnung eine regelmäßige und zeitnahe Anpassung an die Inflation erfahren. Zudem soll geprüft werden, ob und wie ein Landespflegegeld eingeführt wird, dass Seniorinnen und Senioren, die einzig auf ihr Taschengeld (Barbetrag) als Verfügungsgeld zurückgreifen können, eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und notwendige, persönliche Ausgaben zur Körperpflege, zur Zuzahlung für Medikamente u.a. sicherstellt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: