2024/I/Kul/1 Kulturticket für Hamburgs Kinder (Regierungsprogramm)

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, ein Kulturticket einführen, welches jährlich an alle Kinder, die die folgenden Kriterien erfüllen, vergeben wird:
• Das Kind ist minderjährig und
• das Kind hat den Lebensmittelpunkt in Hamburg:
• Es wohnt in der Stadt
• oder geht in Hamburg zur Schule (inkl. Berufsschule oder Hochschule/Universität).
Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus sollen keine Rolle spielen. Dies kann sich am Modell des von der Ampelkoalition beschlossenen Kulturpasses orientieren, welches sich allerdings nur an 18-jährige richtet. Es soll über ein noch festzulegendes Guthaben verfügen, welches bei allen städtischen und sonstigen öffentlichen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Stadt, oder in Buch- und Musikgeschäften eingelöst werden kann. Das Guthaben soll am Ende des Jahres verfallen.

Begründung:

Kinder sollen unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer familiären Situation die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe und Nutzung öffentlicher Einrichtungen haben. Gerade für finanziell schlechter gestellte Familien ist allerdings der Besuch eines Schwimmbads, Museums, Theaters oder auch des DOMs, des Kinos, des Miniaturwunderlands o. ä. nicht bezahlbar. Allerdings sollen auch besser situierte Familien von einem solchen Kulturticket profitieren können. Deshalb ist der von der Ampelkoalition beschlossene Kulturpass eine gute und richtige Maßnahme, die allerdings nur an 18-jährige gerichtet ist. Wir sind der Ansicht, dass alle Kinder davon profitieren würden.
Laut Hamburger Melderegister lebten im Jahr 2021 etwa 318.000 Menschen unter 18 Jahren in Hamburg. Bei beispielhaften 60 Euro/Kind ergeben sich daraus an reinen Ticketkosten ca. 19 Mio Euro. Dem hinzuzufügen wären noch administrative Kosten etc. Jedoch gilt zu beachten, dass das Geld nicht bei den Kindern verbliebe, sondern diese es optimalerweise in öffentlichen Einrichtungen ausgeben, wodurch diese ihrerseits gefördert würden. Hierdurch ergäbe sich auch die Möglichkeit, zu erforschen welche Einrichtungen besonders beliebt sind, auch aufgeschlüsselt nach den demographischen Profilen ihrer Nutzer*innen. Somit ergäben sich belastbare Daten, um zielgruppengerecht weiter zu fördern.
Wenn das Geld in Buch- oder Musikgeschäften ausgegeben würde, wäre dies eine Stärkung ebenjener Geschäfte und eine Investition in die kulturelle Entwicklung der Kinder der Stadt.

In einfacher Sprache

Schwimmbäder, Museen, Kino- oder DOM-Besuche und so weiter sind oft teuer. Gerade für Kinder aus ärmeren Familien stellt das oft ein Problem dar. Sie können vielleicht nichts mit Freund*innen oder ihrer Familie unternehmen. Dabei haben grundsätzlich alle Kinder das Bedürfnis, etwas zu erleben. Soziale Teilhabe ist auch wichtig für ihre Entwicklung. Deshalb schlagen wir ein Ticket vor, das jedem Kind die Möglichkeit gibt, um genau das zu tun. Auf dem Ticket soll ein Guthaben sein. Dieses kann das Kind bei öffentlichen Einrichtungen über das ganze Jahr hinweg einlösen. Wir schlagen ein Guthaben von 60 Euro im Jahr vor, was 5 Euro im Monat entspricht.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert zu prüfen, ob zusätzlich zu den bereits jetzt bestehenden Leistungen und Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche im Kulturbereich ein Kulturticket mit einem noch festzulegenden Guthaben eingeführt werden kann, welches jährlich an alle Kinder, die die folgenden Kriterien erfüllen, vergeben wird:

  • Das Kind ist minderjährig und
  • das Kind hat den Lebensmittelpunkt in Hamburg: es wohnt in der Stadt.
  • Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltsstatus sollen keine Rolle spielen. Dieses Guthaben soll bei allen städtischen und sonstigen öffentlichen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen der Stadt eingelöst werden können und am Ende eines Jahres verfallen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: