Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Toiletten von öffentlichen Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg Mülleimer in allen Kabinen und Menstruationsprodukte, insbesondere Binden und Tampons, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies solle auf Toiletten aller Geschlechter geschehen.
Im November 2021 wurde in Schottland ein Gesetz beschlossen, welches öffentliche Einrichtungen dazu verpflichtet, kostenlose Menstruationsprodukte zur Verfügung zu stellen. Dieses Gesetz ist ein internationales Vorbild, welchem die Freie und Hansestadt Hamburg als erstes deutsches Bundesland folgen könnte.
Dieser kleine Schritt ist nicht nur Symbolpolitik, sondern ein Schritt Richtung Enttabuisierung der Menstruation. Niemand kann sich genau aussuchen, wann oder ob man menstruiert. Es ist normal, dass die Periode ungeplant kommt, insbesondere Jugendliche haben in den ersten Jahren einen unregelmäßigen Zyklus. Es müsste eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schulen, Universitäten und Behörden hier Hygieneprodukte bereitstellen, ähnlich wie auch Klopapier, Seife und fließend Wasser auf Toiletten zu finden sind. Die freie Bereitstellung von Menstruationsprodukten würde der Regelblutung die Normalität im Alltag geben, die sie eigentlich hat. Zusätzlich könnte von Armut betroffenen Menschen eine finanzielle Last genommen werden, die sie sich nicht aussuchen können zu zahlen.
Der Landesparteitag möge beschließen: Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für ein Pilotprojekt einzusetzen, in dem zunächst auf allen Toiletten in städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe Menstruationsprodukte, insbesondere Binden und Tampons, kostenlos zur Verfügung gestellt und Mülleimer in allen Kabinen aufgestellt werden. Dies sollte auf Toiletten aller Geschlechter geschehen. Nach anschließender Evaluation des Pilotprojektes soll eine Übertragung auf weitere öffentliche Einrichtungen und Gebäude geprüft werden.