2022/II/Ges/6 Kostenerstattung von Geburtsvorbereitungskursen auch für Lebenspartner:innen

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den sowie den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die §§ 24 c f. SGB V sind dahingehend zu ändern, dass unter Leistungen der „ärztlichen Betreuung“ bei Schwangerschaft insoweit auch für Lebenspartner:innen gilt, als dass die Leistungen von Geburtsvorbereitungskursen umfasst.

Begründung:

Die SPD setzt sich seit jeher für eine Gleichberechtigung für Männer und Frauen in jeglichen Lebenslagen ein. Insbesondere stehen wir dafür ein, dass Frauen weder im Arbeitsleben noch in sonstigen Bereichen aufgrund ihrer biologischen Eigenschaften benachteiligt werden.

Im Sinne dies Ziels steht auch die Gleichberechtigung im Rahmen der frühkindlichen Früherziehung. Damit dies funktioniert, müssen wir es schaffen, dass Lebenspartner:innen während der Schwangerschaft, der Geburt und – vor allem – in der Zeit danach besser einbezogen werden. Dafür muss es Usus werden, dass das Projekt „Kind bekommen“ für die werdende Mutter und den/die Lebenspartner:in ein gemeinsames ist. Informationen zur Vorbereitung auf die Geburt und die wichtigen Hinweise sind für Lebenspartner:innen – mindestens – ebenso hilfreich und notwendig wie für Mütter. Sie geben die Werkzeuge an die Hand, die Frau bei der Geburt zu unterstützen und bestimmte Aufgaben früh übernehmen zu können. Dies ist förderlich für eine spätere gerechte Aufteilung von Erziehungsleistungen.

Wir als die Gleichberechtigung von Mann und Frau vorantreibende Gesellschaft wollen Lebenspartner:innen Anreize schaffen, um an Geburtsvorbereitungskursen teilzunehmen. Bisher werden die Kosten einer Teilnahme am Geburtsvorbereitungskurs lediglich für die werdenden Mütter übernommen. Die beantragten Änderungen im SGB V sollen dazu führen, dass dies künftig auch für Lebenspartner:innen gelten soll!

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den sowie den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die §§ 24 c f. SGB V sind dahingehend zu ändern, dass unter Leistungen der „ärztlichen Betreuung“ bei Schwangerschaft insoweit auch für Lebenspartner:innen gilt, als dass die Leistungen von Geburtsvorbereitungskursen umfasst.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: