2022/II/Innen/4 Kosten und Verwaltungsaufwand beim Kirchenaustritt minimieren!

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die Mitglieder des Hamburgischen Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Kirchenaustritt für die Austretenden nicht mehr mit Gebühren an den Staat verbunden ist (z. Zt. 31 Euro) und zu prüfen, ob durch Verlagerung dieser Erklärung in die Kirchenverwaltung die Hamburgische öffentliche Verwaltung entlastet werden kann.

Begründung:

Der Kirchensteuer-Einzug hat in Deutschland eine problematische Tradition. Auch wenn beteiligte Religionsgemeinschaften diesen staatlichen Service mehr oder weniger refinanzieren, zwingt der Steuereinzug durch den Arbeitgeber Betroffenen zu einer Offenlegung der eigenen Religionszugehörigkeit. Zahlreiche kleinere Religionsgemeinschaften verzichten deshalb auch darauf, trotz Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts den Staat zu einer Mitwirkung beim Einzug der Mitgliedsbeiträge zu bitten. Da die Kirchensteuer an die Lohnsteuer gekoppelt ist, die erst oberhalb des Grundfreibetrags fällig wird und i.d.R. vom Arbeitgebenden einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt wird, zahlen Menschen mit Einkommen unter diesem Grundfreibetrag auch keine Kirchensteuer. Es bedarf keiner weiteren Begründung, dass es nicht hinnehmbar ist, dass ein bestehender Austrittswunsch aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht umgesetzt werden kann oder unnötige Härten nach sich zieht. Das persönliche Erscheinen des/der Austrittswilligen beim Standesamt ist zukünftig durch fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung nicht mehr nötig. Jetzt muss künftig der Austritt aus der Kirche auch so einfach sein, wie z.B. den Handyvertrag zu kündigen oder aus einem Verein auszutreten, was ebenfalls nicht mit staatlichen Verwaltungskosten belegt ist.

Im Übrigen ist traditionell der Eintritt in eine Kirche zu jedem Zeitpunkt kostenfrei und wird ganz ohne staatliche Mitwirkung, i.d.R. durch Taufe vollzogen über den Kopf des/der noch nicht Religionsmündigen hinweg auf Veranlassung der Sorgeberechtigten. Der Austritt aus der Kirche sollte daher ebenfalls durch die Kirche bearbeitet und ggf. von den Kirchenbüros an die Finanzämter gemeldet werden.

Im Rahmen der immer wieder gewünschten und durchgeführten Aufgabenkritik in der Verwaltung, wäre dies eine geeignete Maßnahme, um die Verwaltung zu entlasten.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die Mitglieder des Hamburgischen Senats werden aufgefordert, zu prüfen, ob durch Verlagerung dieser Erklärung in die Kirchenverwaltung die Hamburgische öffentliche Verwaltung entlastet werden kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: