2022/II/Umw/2 Klimaschutz und Denkmalschutz

Status:
Zurückgezogen

 

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Die Bürgerschaftsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, den Denkmalschutz derart zu überarbeiten, dass in Streitfällen, in denen Interessen des Denkmalschutzes mit denen des Klimaschutzes kollidieren eine Handlungsvorgabe folgender Art existiert. Jeder Entscheidung vorangehend muss eine Modifikation des Denkmals in jeder Form beantragt werden.

Triviale Streitfälle in denen eine dem Klimaschutz dienliche Maßnahme von Nutzer:innen (Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen) einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie, oder einer Immobilie in der Nachbarschaft eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes vorgenommen werden soll, sollen zugunsten der Nutzer:innen und im Sinne des Klimaschutzes entschieden werden, sofern es sich um nicht substanzielle Veränderungen handelt, also durch einfachen Rückbau der Originalzustand wieder herstellbar ist. Es soll anhand einer Liste von Kriterien unterschieden werden zwischen Trivialfällen und Fällen, die einer Prüfung bedürfen. Unter diesen Kriterien sollen u.a. die Folgenden (in willkürlicher Reihenfolge) sein:

  • Rückstandsloser Rückbau ist möglich
  • Nennenswerter Mehrwert im Klimaschutz

o             z.B. Photovoltaik nur dort wo sie effektiv ist

Falls alle Kriterien erfüllt sind, soll unbürokratisch entschieden werden und einem Antrag auf Modifikation stattgegeben werden. Hierbei ist der Denkmalschutz lediglich vorrübergehend auf unbestimmte Zeit auszusetzen und nicht aufzuheben. Sobald eine weitere Modifikation erfolgen soll, inkl. eines Rückbaus, muss neu evaluiert werden, ob alle Kriterien erfüllt sind.

Im Falle geplanter substanzieller Veränderungen, die nicht rückstandslos rückbaubar sind, sind diese nur möglich, wenn eine Fachkommission diesen zustimmt. Diese Kommission soll sich aus Fachleuten der relevanten Bereiche zusammensetzen. Die Kernaufgaben der Kommission sollen die Prüfung der Sinnhaftigkeit der Modifikation, sowie die der Beeinträchtigung des Denkmalcharakters sein, und letztlich die Abwägung, ob die Sinnhaftigkeit der Modifikation im Interesse der Energiewende eine zumutbare Beeinträchtigung des Denkmalcharakters darstellt.

Formell soll der Denkmalschutz bestehen bleiben und der Originalzustand sei im Falle eines Rückbaus wieder herzustellen. Nach einer Modifikation soll der Weiterverkauf des Denkmals innerhalb einer mehrjährigen Frist ausgeschlossen sein bzw. z.B. im Erbfall mit der Fachkommission abzusprechen sein. Grundsätzlich, und insbesondere bei baufälligen Denkmälern soll geprüft werden, ob Abriss und Neubau tatsächlich einer Sanierung vorzuziehen sind, in Hinsicht auf Klimaschutz. Es soll ausgeschlossen werden, dass der Denkmalschutz umgangen werden kann um das Gebäude und/oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen bzw. das Denkmal zum Spekulationsobjekt wird.

Begründung:

Denkmalschutz ist wichtig. An dieser Prämisse soll sich nichts ändern. Allerdings gehört dazu im übergeordneten Sinne auch der Klimaschutz, denn nur auf einem lebensfreundlichen Planeten spielen Denkmäler eine Rolle.

Es gibt Situationen in welchen vollkommen legitime Interessen des Denkmalschutzes mit denen des Klimaschutzes kollidieren. Beispielsweise ist die Installation einer Solaranlage auf dem Dach oder Balkon eines geschützten Hauses eine Modifikation des Erscheinungsbildes. Allerdings können solche Solaranlagen einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende leisten und sie stellen für die jeweiligen Nutzer:innen oft eine wirtschaftliche Entlastung dar, gerade vor dem Hintergrund immens gestiegener Energiepreise. Wir erkennen diesen Konflikt der Interessen an.

Aus diesem Grund muss im Konfliktfall eine Richtlinie existieren, nach welcher zwischen Eigentümer:innen bzw. Mieter:innen und Denkmalschutzamt geschlichtet wird. Wir schlagen, zum beschleunigten Fortschritt der Energiewende vor, dass in solchen Fällen, sofern begründbar, im Sinne des Klimaschutzes entschieden werden soll. In Trivialfällen, in welchen Modifikationen ohne nennenswerten Aufwand oder Schaden vollständig rückbaubar sind (z.B. Photovoltaik auf Balkonen), soll unbürokratisch eine Lösung gefunden werden. In nicht trivialen Fällen soll eine Schiedskommission entscheiden. Hierbei soll ein dauerhafter Verlust des Denkmals nach Möglichkeit ausgeschlossen werden. Auch gilt es zu verhindern, dass unter dem Vorwand des Klimaschutzes einem Denkmal der Schutz entzogen wird, um das Denkmal oder das Grundstück, auf welchem es steht, gewinnbringend zu verkaufen.

Überweisungs-PDF: