Wirksamer Klimaschutz ist die soziale Aufgabe unserer Zeit, die nicht vertragt werden kann. Die SPD setzt sich für eine Transformation zur Klimaneutralität ein, die sozialverträglich, planbar und verantwortungsbewusst ist. Die Politik muss dafür einen gesetzlichen Rahmen setzen, der ambitionierte Klimaziele formuliert und ihre Umsetzung sicherstellt. Der Senat soll mit der Initiative des Volksbegehrens „Hamburger Zukunftsentscheid“ umgehend in Verhandlungen treten, um einen Dialog in der Sache einzuleiten.
Wir wollen mit einem Hamburger Klimaschutzverbesserungsgesetz diesen Rahmen für das Erreichen der Klimaneutralität 2040 setzen. Das Klimaschutzverbesserungsgesetz begründet jährliche Klimaschutzziele durch die Festlegung verbindlicher Jahresemissionsgesamtmengen. Entsprechend müssen auch die im Klimaplan festgelegten Sektorziele jährlich ausgewiesen werden.
Klimaschutz muss sozialverträglich gestaltet werden, sonst gelingt er nicht. Unsere Lebensgrundlagen schützen wir nur gemeinsam. Mit der Verpflichtung zur Sozialverträglichkeit festigen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt und stärken die sozialen und demokratischen Grundlagen. Mit der Beschleunigung der sozial-ökologischen Transformation leistet Hamburg einen wichtigen Beitrag zu diesen Bemühungen. Wir unterstützen die Förderung und Implementierung klimafreundlicher Technologien und die Entwicklung klimafreundlicher Lebensweisen.
Eine zwingende sozialverträgliche Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen bedeutet, dass soziale und wirtschaftliche Härten insbesondere für Haushalte mit geringem und mittleren Einkommen ausgeglichen werden müssen. Die konkrete Umsetzung der Sozialverträglichkeit wird von der Art der jeweiligen Klimaschutzmaßnahme und dem wirtschaftlichen und sozialen Kontext abhängen.
Hamburg setzt sich weiter dafür ein, dass auf bundesdeutscher und europäischer Ebene die Umsetzung der Transformation hin zur Klimaneutralität mit hoher Priorität betrieben wird. Wir wollen EU-Finanzinstrumente wie den „Just Transition Fund“ und den „Social Climate Fund“ weiter nutzen, um alle von einer nachhaltigen Zukunft profitieren zu lassen und niemanden zurückzulassen.
Mit dem Antrag übernimmt die SPD wesentliche Forderungen der Initiative „Hamburger Zukunftsentscheid“, die im Herbst 2025 ein Volksbegehren für die entsprechende Änderung des Klimaschutzgesetzes durchführt. Dieser Vorschlag für ein Hamburger Gesetz für besseren Klimaschutz (Klimaschutzverbesserungsgesetz) liegt uns unter https://zukunftsentscheid-hamburg.de/inhalte/der-gesetzestext/ im Detail vor. Er wird von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen und aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt. Wir erkennen dieses Engagement ausdrücklich an und wollen die Pläne gemeinsam verwirklichen. Klimaschutz nach sozialdemokratischen Grundsätzen kann von uns vorbildlich gestaltet werden.
Durch das Klimaschutzverbesserungsgesetz werden die Klimaziele Hamburgs realistischer gesetzt. Das Reduktionsziel von 70% bis 2030 bleibt unverändert. Das Ziel der Klimaneutralität wird hingegen auf 2040 vorgezogen. Aber nicht nur das: Um die Erreichung zuverlässiger und planbarer zu machen, werden jährliche Emissionsziele für die Jahre 2026 bis 2040 festgelegt.
Anstatt die Sozialverträglichkeit bei der Erreichung der Klimaschutzziele lediglich “zu berücksichtigen”, machen wir sie unumgänglich. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen sollen die Sicherheit haben, nicht übermäßig belastet zu werden. Dazu braucht es Förderungen und Härtefallregelungen.
Das Vorziehen der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 ist eine große Herausforderung für Hamburg. Die jeweiligen Auswirkungen auf die Sektoren, in denen die Klimaneutralität zu erreichen ist, sowie die Notwendigkeit finanzieller Aufwendungen für die Stadt hängen dabei von den konkreten Maßnahmen ab, die Bürgerschaft und Senat wählen, um Hamburg zu dekarbonisieren. Das Klimaschutzverbesserungsgesetz setzt einen Rahmen für den Weg zur Klimaneutralität, impliziert aber keine konkreten Maßnahmen. Durch die Anrechnung von sowohl Über- als auch Unterschreitungen der Jahresemissionsgesamtmengen auf die Folgejahre soll ein CO₂-Gesamtbudget bis zur CO₂-Neutralität 2040 etabliert. Mit der Einführung einer binnen sechs Monaten zu erstellenden Schätzbilanz wird die Datengrundlage für die Hamburger Klimaschutzpolitik verbessert.
Die Klimaschutzziele der Stadt sind seit 2020 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) geregelt. Mit dem am 06.12.2023 von der Hamburger Bürgerschaft beschlossenen Klimaschutzstärkungsgesetz hat die Stadt selbst ihre Klimaschutzziele angezogen: Sollten zuvor Emissionen um 55% bis 2030 und um 95% bis 2050 reduziert werden, sind es nun 70% bis 2030 und 98% bis 2045. Ein Reduktionsziel von mehr als 70% bis 2030 wird wissenschaftlich derzeit als nicht realistisch eingeschätzt. Die Klimaneutralität bis 2040 allerdings haben sich bereits Länder wie Baden-Württemberg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bayern gesetzlich zum Ziel gesetzt. Daher ziehen wir auch das Erreichen der Klimaneutralität auf 2040 vor.
Hamburg setzt auf Investitionen in klimaneutrale Zukunftstechnologien und Infrastruktur. Das nutzt große Chancen für gute Arbeit und wirtschaftlichen Fortschritt. Ein stärkerer Einsatz für die Klimaneutralität kann die Attraktivität des Standorts Hamburg erhöhen, Arbeitsplätze schaffen und sichern sowie den Zugang zu Zukunftstechnologien wie der Wasserstoffwirtschaft frühzeitig sicherstellen. Hamburg braucht ein Klimaneutralitätsziel bis 2040, um wettbewerbsfähig zu sein.
Die menschengemachte Klimakrise ist die größte Herausforderung des einundzwanzigsten Jahrhunderts. Ihre Auswirkungen gefährden die Lebensgrundlagen von heutigen und zukünftigen Generationen. Mit dem Pariser Klimaschutzabkommens steht unsere Gesellschaft steht am Anfang eines umfassenden Transformationsprozesses. Innerhalb weniger Jahre müssen alle Bereiche des wirtschaftlichen und täglichen Lebens dekarbonisiert werden. In seiner grundlegenden Entscheidung vom 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass der Staat nach Art. 20a GG verpflichtet ist, die Erderwärmung zu begrenzen.
Die tatsächliche Reduktion von Treibhausgasen darf dabei nicht unangemessen in die Zukunft verschoben werden, um Grundrechte zukünftiger Generationen nicht zu verletzen (vgl. 1 BvR 2656/18). Der Gesetzgeber muss deshalb einen plausiblen Plan zur Emissionsreduktion vorlegen. Auch die Bundesländer sind zur Reduktion von Emissionen verpflichtet, denn ohne ihr entsprechendes Handeln ist die Einhaltung der deutschen Klimaschutzziele nicht möglich (vgl. 1 BvR 1565/21). Die Freie und Hansestadt Hamburg hat die Verantwortung für die Begrenzung der Erderwärmung in die Präambel der Verfassung aufgenommen.
Eine ambitionierte Klimapolitik ist nicht nur tatsächlich, sondern auch verfassungs- und völkerrechtlich geboten. Um die Transformation zur Klimaneutralität sozial gerecht, nachhaltig und planungssicher umzusetzen, muss die Politik einen Rahmen setzen, der ambitionierte Klimaziele formuliert und ihre Umsetzung sicherstellt.
Angesichts der stetig dramatischer werdenden Auswirkungen der Klimakrise muss der Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen höchste Priorität haben. Das Verhindern großflächig katastrophaler Klimawandelfolgen wird davon abhängen, ob Städte Modelle für das zeitnahe Erreichen der Klimaneutralität entwickeln und umsetzen.
Die Transformation hin zur Klimaneutralität ist in Hamburg bereits geltende Gesetzeslage. Bereits nach der derzeitigen Gesetzeslage stehen der Freien und Hansestadt Hamburg, ihren Bürgerinnen und Bürgern und der Hamburger Wirtschaft grundlegende Änderungen bevor. Um bis 2030 eine CO2-Reduktion um 70% und bis 2045 die Klimaneutralität zu erreichen, müssen in allen Sektoren transformative Maßnahmen umgesetzt werden. Im Verkehrssektor muss der ÖPNV gestärkt und die Elektrifizierung vorangetrieben und im Wirtschaftssektor die Nutzung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare umgestellt werden. Für die Dekarbonisierung im Gebäudebereich ist ein Ausbau klimaneutraler Fernwärme sowie die energetische Sanierung des Gebäudebestands erforderlich (vgl. dazu die zweite Fortschreibung des Hamburger Klimaplans).
Klimaschutz geht nur sozial. Maßnahmen, die der Zielerreichung dienen, könnten etwa die Sanierungsgeschwindigkeit und -tiefe im Gebäudebestand erhöhen oder die Umstellung der Produktions- und Anlagetechnik beschleunigen. Daneben sind auch Maßnahmen denkbar, die verhaltensbezogene Änderungen anstreben, etwa eine stärkere Nutzung des Umweltverbunds (zu Fuß, Fahrrad, ÖPNV). Die Wirksamkeit und Akzeptanz der Klimapolitik wird nur in der konkreten Umsetzung messbar. Deshalb verpflichten wir die Stadt dazu, nach 6 Monaten eine Schätzbilanz zu veröffentlichen.
Nach der Begründung zum Neuerlass des Hamburgischen Klimaschutzgesetz 2020 soll das Prinzip der Sozialverträglichkeit sicherstellen, “dass die Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern und es insbesondere nicht zu sozialen bzw. wirtschaftlichen Härten kommt.” Eine zwingende sozialverträgliche Ausgestaltung von Klimaschutzmaßnahmen bedeutet, dass soziale und wirtschaftliche Härten insbesondere für Haushalte mit geringem Einkommen antizipiert und verhindert werden müssen. Dafür kommen unterschiedliche Instrumente in Betracht. Möglich wären etwa Härtefallregelungen, aber auch gezielte Förderungen können diese Vorgabe erfüllen. Die konkrete Umsetzung der Sozialverträglichkeit wird von der Art der jeweiligen Klimaschutzmaßnahme und dem wirtschaftlichen und sozialen Kontext abhängen.
Eine beschleunigte Dekarbonisierung hat mittelfristig ökonomisch positive Folgen für Hamburg. Auch wirtschaftliche Akteure weisen auf den Zusammenhang zwischen Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit hin. Mit der Selbstverpflichtung, die Klimaneutralität bereits 2040 zu erreichen, setzt Hamburg dabei ein starkes politisches Signal, dass die Umsetzung der dafür erforderlichen Maßnahmen auf Bundesebene erwartet wird und für Hamburg hohe politische Priorität hat. Hamburg schließt damit zu einer Reihe weiterer Akteure auf, die es sich zum Ziel gesetzt haben, bereits vor 2045 klimaneutral zu sein.