2021/II/Bil/4 Kinderrechte in die Hamburgische Verfassung aufnehmen.

Status:
Annahme

Eine Regelung zum Schutz von Kinderrechten wird in die Hamburgische Verfassung aufgenommen.

Begründung:

Vor 25 Jahren hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Wesentliche Elemente sind der Vorrang des Kindeswohls und damit die Gewährleistung des Kindesschutzes sowie die Stärkung der Beteiligungsrechte. Laut Einigung der Koalitionsfraktionen der Bundesregierung, sollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Bis Ende 2019 wird eine Bund-Länder Arbeitsgruppe hierzu einen Vorschlag erarbeiten. Hamburg ist jedoch das einzige Bundesland, das die Kinderrechte noch nicht in seiner Landesverfassung verankert hat. Dieser letzte weiße Fleck auf der Landkarte konstitutioneller Kinderrechte muss verschwinden. Daher fordert die AfB, dass die Kinderrechte in die Hamburgische Verfassung aufgenommen werden.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, die laufende Diskussion zur Änderung der Hamburgischen Verfassung und ihrer Präambel um den Aspekt der möglichen Aufnahme von Kinderrechten zu erweitern.
Für die Hamburgische Verfassung, die über keinen Grundrechtskatalog verfügt und deren Präambel historisch bedingt sehr wirtschaftsorientiert ist, würde diese Bezugnahme eine sinnvolle Ergänzung darstellen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Die Hamburgische Bürgerschaft hat mit Beschluss des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg auf Antrag der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU (Drucksache 22/10946) folgenden Satz in die Präambel der Verfassung eingefügt: „Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder.“ Die Verfassungsänderung ist am 18. März 2023 in Kraft getreten (HmbGVBl. Seite 93).
Überweisungs-PDF: