2023/II/Umw/1 Kennzeichnungspflicht für Pflanzen

Der Landesparteitag möge beschließen und an die Fraktion im Bundestag weiterleiten:

Bei Pflanzen, die zur Bepflanzung hiesiger Gärten oder Parks angeboten werden, muss an den Verkaufsstellen auch angegeben werden, aus welcher Florenregionen sie stammen. Dies muss für Gartencenter, Baumärkten oder online angebotene Pflanzen gelten.

Begründung:

Von Neophyten geht ein starker negativer Einfluss auf die Biodiversität aus. Einheimische Arten können durch eingeschleppte Arten, die hier keine natürlichen Feinde haben, verdrängt werden. Hier lebende Insekten und Kleinwirbeltiere, die auf einheimische Arten als Nahrungsquelle angewiesen sind, finden keine Nahrung mehr und müssen verschwinden.

Beim Verkauf von Pflanzen ist bisher nur vorgeschrieben, dass der botanische Name angegeben wird. Nicht vorgeschrieben ist dagegen, aus welcher Florenregion sie kommen und daher in der hiesigen Region als zu Neophyten werden können. Allein aus dem botanischen Namen können das nur ausgebildete Botaniker erkennen.

Mit der einzuführenden Kennzeichnung hat auch der Normalbürger die Möglichkeit einheimische Pflanzen, die die Biodiversität erhalten, fördern und verbessern, für seine Bepflanzung auszuwählen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen und an die Fraktion im Bundestag weiterleiten:

Bei Pflanzen, die zur Bepflanzung hiesiger Gärten oder Parks angeboten werden, muss an den Verkaufsstellen auch angegeben werden, aus welcher Florenregionen sie stammen. Dies muss für Gartencenter, Baumärkten oder online angebotene Pflanzen gelten.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: