2021/II/Recht/18 #KeinMillimeterNachRechts – Ein klares Zeichen gegen Rassismus und Antisemitismus auch in unserer Verfassung

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Wir fordern die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates dazu auf, sich für die Aufnahme eines klaren Bekenntnisses für eine weltoffene Stadt und gegen Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit in die Landesverfassung der Freien und Hansestadt Hamburg einzusetzen. Dazu wird die folgende Änderung vorgeschlagen:

Hinter Satz 2 der Präambel der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom Juni 1952 (zuletzt geändert durch das neunzehnte Gesetz zur Änderung der Verfassung vom Februar 2020) wird folgender Satz eingefügt:

“Sich nationalsozialistischem, rassistischen und anderem, die Würde des Menschen verachtenden, Gedankengut entgegenzustellen, sieht sie als Verpflichtung aller staatlichen Gewalt sowie Verantwortung eines jeden Einzelnen an.”

Begründung:

Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Straftaten bewegt sich seit Jahren auf einem sehr hohen Niveau. Auch die Zahl der Gewalttaten nimmt zu. Jüngst erschütterten uns insbesondere der Mord an Walter Lübcke, sowie die Anschläge von Halle und Hanau, aber auch weniger bekannte Taten, wie das rassistische Attentat in Wächtersbach.

Hass und Gewalt entstehen jedoch nicht aus dem Nichts. Denn „dieser Hass ist kollektiv und er ist ideologisch geformt. Der Hass brauch vorprägte Muster, in die er sich ausschüttet.“1 Diese Muster werden rhetorisch vorbereitet, durch faschistisch geprägte Sprache, durch Hetze gegen Menschengruppen und durch Verharmlosungen der NS- Diktatur.

Es ist unser aller Verantwortung, sich diesen Entwicklungen entgegenzustellen und die Errungenschaften der Demokratie wie die im Grundgesetz festgeschriebenen Rechte auf Religionsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Menschenwürde zu verteidigen.

Auch wenn die Demokratie aus sich heraus antifaschistisch ist und das Grundgesetz sich klar gegen Rassismus und Co stellt, ist es angebracht, dass sich auch Hamburg klar und deutlich in seiner Verfassung der Verteidigung der Demokratie gegen rechte und faschistische Angriffe verschreibt.

Brandenburg und Sachsen-Anhalt haben bereits eine entsprechende Formulierung in ihre Verfassung aufgenommen und weitere Bundesländer wie Bremen überlegen zu folgen. Als liberale und weltoffene Stadt, in der die AfD nur knapp erneut in das Parlament eingezogen ist, sollte Hamburg diesem Schritt folgen und ein klares Zeichen gegen neofaschistische Tendenzen und menschenfeindliche Weltbilder in die Verfassung aufnehmen. Dabei ist natürlich klar, dass dies das Problem nicht alleine lösen kann. Es braucht auch eine Strategie, um Rechtsradikalismus zu bekämpfen, vorzubeugen und beim Ausstieg zu helfen. Hamburg hat 2019 mit dem Landesprogramm „Hamburg – Stadt mit Courage“ seine Strategie gegen Rechtsextremismus weiterentwickelt. Wir erwarten natürlich, dass dieses Programm konstant evaluiert, verbessert und finanziert wird.

1 Carolin Emcke, Gegen den Hass, 2016, S.16.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich für eine Änderung der Präambel der Hamburgischen Verfassung ein, durch die bekräftigt wird, dass sich die Freie und Hansestadt Hamburg gegen die Verbreitung von nationalsozialistischem, rassistischem und anderem, die Würde des Menschen verachtendem, Gedankengut einsetzt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: