2022/I/Soz/10 Keine Schulden als Geschenk vom Staat zum 18. Geburtstag

Status:
Annahme

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit nicht länger für nicht rechtmäßig bezogene Sozialleistungen ihrer Eltern einzustehen haben.

Begründung:

Allein 2020 gab es 743.000 Menschen, die durch das Erreichen der Volljährigkeit dem Staat in Summe 274 Mio. Euro schuldeten. Diese hatten nicht etwa sie selbst, sondern ihre Eltern angehäuft. Beziehen Eltern zu Unrecht Sozialleistungen, die Ihnen vollständig oder in der Höhe nicht zustehen, müssen sie diese zurückzahlen. Bei kinderbezogenen Leistungen (bspw. Kindergeld) überträgt sich diese Schuld jedoch auf das Kind (soweit diese nicht bis zum 18. Geburtstag getilgt wurde), welches ohne eigenes Zutun mit einer Last ins eigenständige Leben startet.

Das Problem wurde in der Vergangenheit dadurch abgemindert, dass Kinder nur insoweit für die Schulden einzustehen haben, wie sie bislang an Vermögen gespart haben. Gegen die darüberhinausgehende Summe kann der junge Mensch der Schuldenübernahme widersprechen. Dies ist – so zeigt es die hohe Zahl derer, die nicht widersprechen – aber offenbar keine vernünftige Lösung.

Doch selbst wenn dadurch Jugendliche nicht dazu gezwungen werden, mit Schulden ins eigene Leben zu starten, so ist diese Verpflichtung nicht nur zutiefst ungerecht, sondern trägt maßgeblich dazu bei, dass sich Armut in unserer Gesellschaft noch immer vererbt. Auf dem Weg zur Herstellung von tatsächlicher Chancengerechtigkeit muss dieser Missstand beseitig werden – schließlich können junge Menschen nichts für die Versäumnisse ihrer Eltern.

Beschluss: so angenommen
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass Kinder bei Eintritt der Volljährigkeit nicht länger für nicht rechtmäßig bezogene Sozialleistungen ihrer Eltern einzustehen haben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: