2022/II/Wi/Steu/10 Keine lebenden Tiere auf dem Hamburger Dom

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Zur Umsetzung des Hamburger Koalitionsvertrages werden Senat und Bürgerschaft aufgefordert, die „Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld vom 23.09.2011“ um ein Ausstellungsverbot für lebende Tiere zu ergänzen.

Beispielsweise wäre dies unter IV. Punkt 5. „Allgemeine Ausschlussgründe beim Vergabeverfahren“ mit einem neu einzufügenden Punkt „5.1.3. Bewerbungen mit Geschäften, die lebende Tiere ausstellen oder einsetzen.“ möglich.

Begründung:

Die Zurschaustellung und der Arbeitseinsatz von lebenden Tieren auf dem DOM ist mit dem Tierschutzgedanken nicht vereinbar und entspricht heutzutage nicht mehr dem Charakter dieses Volksfestes. Das entspricht ebenfalls dem Koalitionsvertrag (Seite 172) „Wir werden bis 2024 die Bestimmungen für Veranstaltungen, die durch die FHH ausgerichtet oder ausgeschrieben werden, so anpassen, dass auf die Präsentation lebender Tiere verzichtet wird, sofern deren Vorführung gewerbsmäßig stattfindet.“

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„Richtlinien für die Vorbereitung und Durchführung von Volksfesten auf dem Heiligengeistfeld vom 23.09.201″ 

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  1. Allgemeine Ausschlussgründe im Vergabeverfahren

5.1 Von dem Vergabeverfahren werden grundsätzlich ausgeschlossen:
5.1.1. Nach dem Bewerbungsstichtag eingegangene Bewerbungen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden, insbesondere dann, wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen (dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Bewerberin oder der Bewerber wegen besonderer persönlicher Gründe gehindert war, die Bewerbungsfrist einzuhalten) oder wenn das Geschäft wegen seiner besonderen Attraktion erheblich zum Gelingen der Veranstaltung beitragen würde oder wenn in Folge von Absagen kurzfristig Lücken auf dem Veranstaltungsgelände gefüllt werden müssen.
5.1.2. Bewerbungen, die hinsichtlich der verantwortlichen Personen oder des zu betreibenden Geschäftes unrichtige Angaben enthalten, gleichgültig ob diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerberinnen und Bewerber sind anzuhören.

5.1.3. Bewerbungen mit Geschäften, die lebende Tiere ausstellen oder einsetzen.

Überweisungs-PDF: