Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD geführten Senat und an die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und der Senat im Bundesrat setzen sich dafür ein, dass die Bezahlkarte „SocialCard“ nicht für Bezieher*innen von Bürgergeld in Hamburg eingeführt wird.
Generell lehnen die Jusos Hamburg das Konzept der Bezahlkarte in ihrer jetzigen Form ab.
Recherchen von Zeit Online und FragDenStaat aus dem Dezember 2024 [1] zeigen eine besorgniserregende Entwicklung: Der SPD-geführte Stadtstaat Hamburg prüft die Einführung einer Bezahlkarte („SocialCard“) auch für Bürgergeldempfänger*innen. Die Jusos Hamburg lehnen diese Pläne entschieden ab, da sie eine unangemessene Kontrolle und Einschränkung der finanziellen Selbstbestimmung bedeuten. Die Einführung einer Bezahlkarte würde bestehende Girokonten mit langjährigen Funktionen und Optionen faktisch aushebeln. Dies wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Autonomie der Betroffenen.
Zudem zeigen Erfahrungen mit der Bezahlkarte für Geflüchtete, dass solche Systeme mit willkürlichen und diskriminierenden Beschränkungen einhergehen. Dazu gehören:
• Bargeldbeschränkungen: Aktuell dürfen Geflüchtete in Hamburg maximal 50 Euro pro Monat in bar abheben. Sozialgerichte haben solche pauschalen Limits bereits als rechtswidrig eingestuft, da sie das Existenzminimum gefährden. Ein Beispiel hier- für ist ein Beschluss des Sozialgerichts Hamburg vom Juli 2024, in dem die pauschale Bargeldobergrenze als rechtswidrig bewertet wurde, da sie die individuellen Lebensumstände der Betroffenen nicht berücksichtigt [2].
• Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten: Die Bezahlkarte erlaubt oft keine Überweisungen und verhindert damit z. B. günstige Online-Einkäufe oder den Abschluss eines Handyvertrags.
• Regionale Einschränkungen: In vielen Bundesländern, darunter Hamburg, sind Bezahlkarten an bestimmte Händler und Regionen gebunden. Die Nutzung wird oft über Postleitzahlen eingeschränkt, was Menschen in ihrer Mobilität und Selbstbestimmung weiter einschränkt.
• Automatisierte Sanktionen: Eine Ausweitung der Bezahlkarte auf Bürgergeldempfänger*innen könnte den Weg für weitere restriktive Maßnahmen und digitale Sanktionen ebnen.
Diese Form der Bevormundung widerspricht dem Grundsatz eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Recht auf Gleichbehandlung. Die SPD muss sich klar gegen Maßnahmen positionieren, die sozialstaatliche Unterstützung mit unnötigen Restriktionen und Misstrauen verbinden. Während die Bezahlkarte für Geflüchtete unter bestimmten Umständen einen bürokratischen Vorteil bieten kann (z. B. wenn noch keine Meldeadresse für ein Bankkonto vorliegt), ist sie für Bürgergeldempfänger*innen nicht gerechtfertigt. Die aktuellen Einschränkungen, insbesondere die Begrenzung auf bestimmte Postleitzahlen und Händler, widersprechen sozialdemokratischen Grundsätzen. Deshalb fordern die Jusos Hamburg die SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat auf, sich klar gegen die Einführung der Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger*innen in Hamburg zu positionieren und sich für die Abschaffung unnötiger Restriktionen der bestehenden Bezahlkarten einzusetzen.
Referenzen:
[1] https://www.zeit.de/politik/2024-12/bezahlkarte-gefluechtete-einschraenkungen-rechtliche-hintergruende
[2] https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-hamburg-s7ay41024er-bezahlkarte-bargeld-grenze-rechtswidrig