2023/II/Arb/3 Keine Altersdiskriminierung für Studierende über 30 – studentische Krankenversicherung für alle!

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch Studierende bis zu dem Alter, bis zu dem Bafög gewährt wird, Zugang zur studentischen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.

Begründung:

Seit August 2022 beträgt die Altersgrenze im BAFöG nicht mehr 30 Jahre, sondern ist von der Ampelkoalition auf 45 Jahre angehoben worden. Diese Maßnahme ist aus sozialdemokratischer Sicht sehr erfreulich, da so zum einen der Kreis der Berechtigten erweitert und zum anderen sich verändernden Lebens- und Bildungsbiografien Rechnung getragen wird. Zum einen machen die bevorstehenden Transformationen unserer Wirtschaft aufgrund von Klimawandel und Digitalisierung Weiterbildungen auch nach einer bereits begonnenen Berufslaufbahn immer notwendiger, zum anderen verlaufen Erwerbsbiografien nicht mehr so geradlinig wie früher, sodass auch häufiger erst später Entscheidungen für die Aufnahme eines Studiums getroffen werden. Solche Entscheidungen werden durch die Reform erleichtert und nicht mehr bestraft.

Allerdings ist die Reform ohne eine Anpassung der studentischen Krankenversicherung erfolgt und damit nicht konsequent. Studierende müssen sich mit Vollendung des 25. Lebensjahres oder bei einem Einkommen oberhalb eines Minijobs selbst versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten hierfür reduzierte Tarife, die zusammen mit der Pflegeversicherung ungefähr 120 € im Monat kosten. Sobald jedoch das 30. Lebensjahr vollendet wird, ist dieser studentische Tarif nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass sich die Studierenden entweder in der privaten Versicherung oder freiwillig gesetzlich versichern müssen, was eine deutliche Steigerung der monatlichen Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung bedeutet. So entstehen hier zusammen Kosten von ungefähr 210 €.

Diese Ungleichbehandlung aufgrund des Überschreitens der alten Altersgrenze des BAFöGs hat einen gegenläufigen Effekt zur Novellierung im letzten Jahr, da hier fast 100 € im Monat aus dem nun beziehbaren BAFöG direkt für höhere Versicherungskosten einzuplanen sind. Daher ist es sinnvoll, die Anpassung der Altersgrenze auch bei der studentischen Versicherung vorzunehmen.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch Studierende bis zu dem Alter, bis zu dem Bafög gewährt wird, Zugang zur studentischen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bekommen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: