Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD Bürgerschaftsfraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden dazu aufgefordert,
- sicherzustellen, dass im kommenden Doppelhaushalt der Freien und Hansestadt Hamburg 2027/ 2028 die Mittel der Kinder- und Jugendhilfe auf einem auskömmlichen Niveau – mindestens in bisheriger Höhe mit zusätzlicher Berücksichtigung der inflationsbedingten Steigerungsraten sowie der Kostenentwicklung der Tarife und Sachkosten – fortgeschrieben werden. Werden für einzelne Segmente der Kinder- und Jugendhilfe Einsparnotwendigkeiten aus fachlichen Erwägungen erkannt und umgesetzt, sollen die Minderausgaben hierfür anderen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe zugutekommen – die Gesamtausgaben für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in unserer Stadt sollen nicht reduziert werden.
- eine fundierte Jugendhilfeplanung für unsere Stadt zu implementieren. Die übergreifende Jugendhilfeplanung soll hierbei u.a. Bezirksämter, Wohlfahrtsverbände, freie Träger, Jugendhilfeausschüsse sowie Nutzende der Angebote unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben beteiligen.
- die Anwendung des Zuwendungsrechts (§§ 46 ff. LHO und darauf basierende Verwaltungsvorschriften) zu vereinfachen und weiterzuentwickeln, um Verwaltungsaufwand aufseiten von Stadt und Trägern zu reduzieren. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass Zuwendungsnehmer zu mehr Planungssicherheit kommen.
- in der derzeitigen Diskussion über ansteigende Sozialleistungskosten fachliche Erwägungen voranzustellen und finanzielle Handlungsspielräume im Haushalt für früh ansetzende, sozialräumlich ausgerichtete Angebote zu schaffen. Bei der Suche nach Möglichkeiten zur Reduzierung der Sozialleistungskosten – hier insbesondere mit Blick auf die Hilfen zur Erziehung – soll auch der bundesweite Austausch in Gremien wie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) oder aber dem IKO-Vergleichsring forciert werden.
Eine leistungsfähige und verlässlich ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe ist Ausdruck sozialdemokratischer Verantwortungspolitik. Sie gewährleistet das gesunde und gute Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen, stärkt Familien in belasteten Lebenslagen und trägt maßgeblich zur sozialen Stabilität und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Durch ihre präventive und frühzeitige Unterstützung werden Risiken reduziert, Bildungs- und Teilhabechancen verbessert und langfristige Abhängigkeiten von Sozialleistungen vermieden. Dies umfasst auch ihren entscheidenden Beitrag dazu, dass Kinder und Jugendliche mit Fluchtgeschichte beim Ankommen in Hamburg unterstützt und ihnen Orientierung und Zukunftsaussichten eröffnet werden.
Hierdurch wird sie zu einer die gesellschaftlichen Ungleichheiten ausgleichenden Instanz, die Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht verhilft, zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranzureifen. Die Kinder- und Jugendhilfe leistet damit auch einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Demokratiestärkung und ist ein zentraler Baustein einer funktionierenden und zukunftsfähigen Gesellschaft. Ganz bewusst ist sie seit langer Zeit ein klarer politischer Schwerpunkt des sozialdemokratischen Regierens in Hamburg.
Die Hamburger Strukturen von kostenfreier Kita in hoher Betreuungsqualität und einem kontinuierlich verbesserten Schulsystem mit verlässlicher Ganztagesbetreuung bieten im Bundesvergleich besonders gute Bedingungen für das Aufwachsen. Sie entfalten ihre volle Wirkung allerdings nur durch eine ebenso gut aufgestellte Jugendhilfelandschaft, die eine sinnvolle Kombination aus niedrigschwelligen, sozialräumlich und oft gruppenbezogenen ausgerichteten Angeboten einerseits und individuellen Einzelmaßnahmen der Hilfen zur Erziehung mit gesetzlichem Anspruch andererseits bietet. Hamburg hat diese Strukturen geschaffen und fortlaufend ausgebaut.
Im Zuge der aktuell angespannten Haushaltslage steht Hamburg wie alle weiteren Bundesländer vor großen Herausforderungen. Ursachen sind unter anderem die anhaltend hohe Inflation, notwendige Investitionen infolge multipler Krisen sowie flächendeckend stark gestiegene Kosten in nahezu allen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Diese Situation erfordert verantwortungsvolle Prioritätensetzungen, sinnvolle Planungsgrundlagen und eine frühzeitige und nachvollziehbare Kommunikation mit der betroffenen Fachöffentlichkeit aus Bezirken, Trägern und Wohlfahrtsverbänden.
Gesetzliche Leistungen der Hilfen zur Erziehung im Einzelfall und freiwillige, niedrigschwellige Angebote in den Sozialräumen, die auch in Gruppenformaten stattfinden, dürfen in der aktuellen Diskussion nicht gegeneinander ausgespielt werden. Legen sie jeweils einen anderen Fokus, so sind sie in ihrer Ausrichtung doch essenziell für ein gut funktionierendes Gesamtsystem der Kinder- und Jugendhilfe und bereichern sich gegenseitig.
Ausgangpunkt der Diskussion und Lösung der haushalterisch angespannten Lage muss daher sein, Angebote sämtlicher Handlungsfelder (hoch- und niedrigschwellige Jugendhilfeangebote mitsamt Regelsystemen der Kita und Schule) durch eine fachlich erarbeitete, gesamtheitliche Jugendhilfeplanung noch besser als bislang aufeinander abzustimmen. Die oftmals zuwendungsfinanzierten sozialräumlichen Angebote der OKJA, der Frühen Hilfen, der SAJF, der SIN oder aber der Familienförderung bedürfen dabei eine möglichst frühzeitige und unbürokratische finanzielle Planungssicherheit, um sich auf die inhaltliche Arbeit fokussieren und ihre Effizienz steigern zu können; auch eine Steigerung der Attraktivität der Arbeitsbedingungen im gesamten Feld der Jugendhilfe ist notwendig, um langfristig im Zuge der hohen Fachkräftekonkurrenz handlungsfähig zu bleiben. Bedarfe genau zu (über)prüfen, zu benennen und bei ihrem Vorhandensein angemessene, niedrigschwellige Unterstützungsstrukturen frühzeitig und in ausreichender Form zur Verfügung zu stellen, bleibt auch in zukünftigen Haushaltsaufstellungen von entscheidender Bedeutung – auch, um kostenintensive höherschwellige Hilfen zur Erziehung mit gesetzlichem Anspruch nachhaltig zu reduzieren.