Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD Hamburg soll darauf hinwirken, dass für Arbeitnehmer*innen unter 18 Jahren der Mindestlohn in der gleichen Höhe wie für volljährige Arbeitnehmer*innen gilt. Hierfür soll das Mindestlohngesetz dahingehend geändert werden.
Taschengeldjobs, Ferienjobs oder auch Minijobs; diese Jobs benötigen selten eine weitrechende Qualifizierung und können sowohl von Jugendlichen als auch von Volljährigen ausgeübt werden.
In der Bezahlung lässt sich diese gleiche Voraussetzung nicht wiederfinden.
Während für volljährige Personen der Mindestlohn gilt, welcher sie als Arbeitnehmer*innen schützt, haben die jüngsten Arbeitnehmer*innen diesen Schutz nicht.
Ob es der Pfandflaschenjob für 7,50€ pro Stunde bei Edeka oder der 8€ pro Stunde Job bei einem anderen Großkonzern ist: Die Jüngsten werden systematisch ausgenutzt. Sie bekommen für die gleiche Arbeit weniger Geld und haben gar keinen Mindestlohnanspruch.
In einer Realität, in der Jugendliche teilweise den Haushalt der Familien mittragen oder der Wunsch nach Selbstständigkeit bei Heranwachsenden erstarkt, ist eine fehlende Regulierung auch in Hinblick auf wirtschaftliche Herausforderungen wie die Inflation fahrlässig.
Als Verband, der für faire Arbeit und fairen Lohn einstehen möchte, sollten wir diesen Missstand umgehend beheben.