2025/II/Kul/2 Hornkate Altengamme: Kulturdenkmal und Deichsicherheit

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, sich in Abstimmung mit der BUKEA und dem Denkmalschutzamt für den Erhalt der historischen Hornkate am jetzigen Standort am Altengammer Hauptdeich 130 einzusetzen. Die Wahrung der Deichsicherheit muss dabei als oberstes Gebot gesichert bleiben. Sollte ein Erhalt am jetzigen Standort nicht möglich sein, ist dies gutachterlich und öffentlich einsehbar zu begründen.

Begründung:

Die alte Müllerkate und die dazu gehörende Mühle sind ein ortsprägendes Kulturdenkmal für Altengamme. Die alte Kate hat eine vermutlich 370 Jahre alte Geschichte. 1876 ist dann die Mühle von der Familie Voss errichtet worden und bilden zusammen mit der Kate ein einmaliges Ensemble. Dieses Ensemble muss an seinem heutigen Standort erhalten bleiben. Mit viel Liebe und Ausdauer ist die Mühle bereits vor Jahren von seinem heutigen Besitzer wieder in Stand gesetzt. Es ist dort, modernes Wohnen mit dem Erhalt einer alten Arbeitswelt, in sehr gutem Sinne verbunden worden. Dieses Ensemble darf nicht durch einen Abriss oder einer Translozierung zerstört werden.
Bei einem solch einschneidenden Schritt muss sicherlich auch eine Kosten–Nutzen-Bewertung erfolgt sein, um zu zeigen wie die Deichsicherheit mit allen Aspekten erhalten werden kann. Über 120 historische, davon rund 20 denkmalgeschützte Gebäude in den Vier- und Marschlanden werden in naher Zukunft dem Hochwasserschutz weichen müssen, wenn wir nicht nach anderen Wegen suchen. Eine mögliche Lösung ist das Verfahren der Translozierung, bei der ein Gebäude abgebaut und anschließend an anderer Stelle wiederaufgebaut wird. Aber selbst, wenn man das Bauwerk originalgetreu an anderer Stelle wieder errichtet, geht dabei ein wichtiger Aspekt seiner historischen Aussage verloren, nämlich der räumliche Kontext. „Das Denkmal ist nach einer Translozierung zerstört!“ (Denkmalschutzamt). Teilweise sind Denkmäler als Ensembles geschützt, wenn zu den Hofanlagen z.B. auch die gepflasterten Wege und Eisenzäune gehören. Ein weiteres wichtiges Detail für den Denkmalschutz, ist die Lage direkt am Deich. Die Schutzmauer an der Kate zeigt, wie schon in früheren Jahren die Bewohner Deich und Kate im Sinne der Deichsicherheit vereinbaren konnten. Wir denken dieser Zustand muss auch zukünftig erhalten bleiben.
Auch dürfen die Kosten für die Maßnahmen nicht außer Acht gelassen werden. Für die Translozierung sind Kosten um € 1.6 Mio. zu erwarten, wobei eine Erhöhung der Deichsicherheit noch nicht berücksichtigt ist. Ein Beispiel: In Bullenhausen ist 2014 eine ca. 250 m und ca. 2 m hohe Hochwasserschutzwand für ca. € 1 Mio. errichtet worden, dabei gibt es einen Übergang vom „grünen Deich“ in die Schutzwand. Zu dieser Ausführung hat der Deichhauptmann aus Bullenhausen erklärt: „Diese Mauer nicht als ideale Lösung zu sehen, aber sie ist sicher und erfüllt ihren Zweck.“ Für die Hornkate in Altengamme könnte Mauerhöhe und -länge viel geringer ausfallen, da die Mauer eine Ergänzung zum „grünen Deich“ ist. Es gibt weitere Beispiele entlang der Unter-Elbe und auch an der Weser und Nordseeküste.
Wir erwarten von der BUKEA eine Analyse mit weiteren Möglichkeiten des Deichschutzes, die dabei den Abriss oder die Translozierung der Kate vermeiden.

Überweisungs-PDF: