2023/II/Soz/2 Hinzuverdienstgrenzen bei Witwen-/Witwerrente streichen

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, zu prüfen, ob die Hinzuverdienstgrenzen der Witwen- und Witwerrente zu streichen sind.

Begründung:

Aktuell werden 40% des Nettoeinkommens auf die Witwen-/Witwerrente angerechnet. Die Streichung der Hinzuverdienstgrenze bei Renten, nun auch bei Witwen- und Witwerrente wäre folgerichtig. Insbesondere die folgenden Punkte sprechen für eine Streichung der Hinzuverdienstgrenzen:

Unterhaltsersatzfunktion“ des Hinzuverdiensts: Nach einer aktuellen Stellungnahme des VDK verdeutlichen aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, wie wichtig bei den derzeitigen Regelungen die Witwenrente für das monatliche Einkommen für Hinterbliebene ist: Der durchschnittliche Zahlbetrag bei Renten wegen Todes – so der Fachbegriff – betrug Ende 2021 in den alten Bundesländern bei den Männern 338 Euro brutto und bei den Frauen 684 Euro brutto im Monat. Witwen in den neuen Bundesländern erhielten rund 747 Euro brutto, Witwer nur 474 Euro brutto. Diese Beträge liegen unterhalb des Existenzminimums.

Motivation zum Hinzuverdienst: In Zeiten des Fachkräftemangels ist jede Arbeitskraft – insbesondere auch berufserfahrene Rentnerinnen und Rentner wichtig.

Verschlankung der Administration: Mit der Streichung der Hinzuverdienstgrenze entfällt Verwaltungsaufwand zur Überprüfung. Die Einsparungen, die die Deutsche Rentenversicherung durch die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen erhielt, sind nicht veröffentlicht. Es ist anzuzweifeln, dass der Verwaltungsaufwand das Einsparpotential lohnt. Zudem reduzieren sich durch den Hinzuverdienst möglicherweise weitere staatlichen Leistungen.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, zu prüfen, ob die Hinzuverdienstgrenzen der Witwen- und Witwerrente zu streichen sind.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: