2022/II/Innen/5 Hamburg gut aufstellen – Zivil- und Katastrophenschutzes präventiv stärken!

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

I. Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Bundesebene

Die Bundestagsabgeordneten der SPD-Hamburg sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Hamburger Senats setzen sich auf Bundesebene in geeigneter Weise für das Folgende ein:

  1. Die den Zivil- und Katastrophenschutz tragenden wesentlichen Gesetze wie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz werden einer kritischen Revision unterzogen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die bestehenden Zuständigkeitsregelungen, die den Kommunen, Bundesländern und dem Bund verschiedene Aufgaben und Kompetenzen zuweisen, mit Blick auf die Vielfalt bestehender Bedrohungs- und Katastrophenszenarien noch praxistauglich sind. Falls dem nicht so ist soll mit Blick auf Effizienz und Funktionalität im Einzelfall und entlang der Parameter Prävention, Risikovorsorge, nachvollziehbares Warn-, Informations- und Kooperationsmanagement in der Mehrebenenverwaltung eine Gesetzesreform angestrebt werden
  2.  In diesen Prozess sind die Erkenntnisse aus dem dritten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern von 2006 zu berücksichtigen. Zusätzlich sollen weitere Expertise hinzugezogen werden und auch die Erfahrungen aus dem Umgang mit der Corona-Pandemie Berücksichtigung finden.
  3. Für den Ausbau und die Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes werden auskömmliche Mittel seitens des Bundes zur Verfügung gestellt, die auch die Länder und Kommunen bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes noch besser und zielgerichteter unterstützen als bislang.
  4. Der bundesweite Warntag im September wird institutionalisiert. Die Bevölkerung wird in einer geeigneten Form über die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Warntage informiert soweit dadurch nicht staatliche Sicherheitsbelange verletzt werden.
  5. Die von der sozialdemokratischen Innenministerin entwickelten Maßnahmen zur Stärkung des Zivilschutzes werden zügig und so umgesetzt, dass Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes beispielsweise bei der Ertüchtigung von Schutzräumen gleichermaßen berücksichtigt werden.

    II. Stärkung des Katastrophenschutzes in Hamburg

    Die Bürgerschaftsabgeordneten der SPD-Fraktion sowie die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder des Hamburger Senats setzen sich auf Landesebene für das Folgende ein:

    6. der in Hamburg praktizierte Warnmittelmix wird weiter gestärkt und ausgebaut.

    a) Dabei wird neben dem Ausbau der Vielzahl an digitalen Warnmöglichkeiten a Wert daraufgelegt, dass Warnmittel, die unabhängig vom Internet sind wie das analoge Radio weiter zuverlässig unterstützt werden und ein wichtiger Bestandteil des Warnmittelmixes bleiben.

    b) Es werden mehr Standorte für zusätzliche Sirenen auch außerhalb von Hochwasserstandorten geprüft. Die Finanzierung von neu zu errichtenden Sirenen wird durch die vom Bund zur Verfügung zu stellenden Mittel gesichert.

    c) Es wird sichergestellt, dass die bereits vorhandenen und auch die neu zu errichtenden Sirenen über verschiedene Alarmsignale für verschiedene Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfälle verfügen und die unterschiedlichen Signale auch der Hamburgischen Bevölkerung bekannt sind.

    d) Zusätzlich wird geprüft, ob in jedem Stadtteil ein fester Melde- oder Sammelpunkt vorgesehen werden kann, der allgemein bekannt und damit im Fall von Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfällen einfach erreichbar ist.

    7. Zur Stärkung der Selbstschutzkompetenzen der Hamburger:innen werden beispielsweise an Schulen oder Volkshochschulen oder Hochschulen Bildungsmaßnahmen entwickelt bzw. ergriffen, die darauf gerichtet sind mittels Aufklärung und Information eine möglichst großen Teil der Bevölkerung in die Lage zu versetzen, sich im Krisenfall richtig zu verhalten.

    8. Präzise Informationen über das richtige Verhalten in verschiedenen Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfällen werden so barrierefrei wie möglich auch außerhalb von Bildungsangeboten digital und analog sowie regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.

    9. Es wird geprüft, ob Hamburg neben dem bundesweiten Warntag zukünftig einen eigenen jährlichen Warntag durchführt, der in einem besonderen Maße zur Informationsvermittlung an die Bevölkerung genutzt wird. Alternativ wird geprüft, ob der jährliche bundesweiten Warntag in einem besonderen Maße zur Informationsvermittlung genutzt werden kann.

    10. Es wird geprüft, ob sämtliche Themen und Maßnahmen des Katastrophenschutzes unter Berücksichtigung von Aspekten des Zivilschutzes in der Zuständigkeit des Bundes in einem regelmäßigen Berichtswesen des Senats zusammengeführt werden können. Dabei soll die Darstellung der verschiedenen bekannten Szenarien für Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfälle in einer gut nachvollziehbaren Weise berücksichtigt werden.

    Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
    Text des Beschlusses:

    Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

    I. Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes auf Bundesebene

    Die Bundestagsabgeordneten der SPD-Hamburg sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Hamburger Senats setzen sich auf Bundesebene in geeigneter Weise für das Folgende ein:

    1. Die den Zivil- und Katastrophenschutz tragenden wesentlichen Gesetze wie das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz werden einer kritischen Revision unterzogen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die bestehenden Zuständigkeitsregelungen, die den Kommunen, Bundesländern und dem Bund verschiedene Aufgaben und Kompetenzen zuweisen, mit Blick auf die Vielfalt bestehender Bedrohungs- und Katastrophenszenarien noch praxistauglich sind. Falls dem nicht so ist soll mit Blick auf Effizienz und Funktionalität im Einzelfall und entlang der Parameter Prävention, Risikovorsorge, nachvollziehbares Warn-, Informations- und Kooperationsmanagement in der Mehrebenenverwaltung eine Gesetzesreform angestrebt werden.

    2. In diesen Prozess sind die Erkenntnisse aus dem dritten Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesminister des Innern von 2006 zu berücksichtigen. Zusätzlich sollen weitere Expertise hinzugezogen werden und auch die Erfahrungen aus dem Umgang mit der Corona-Pandemie Berücksichtigung finden.

    3. Für den Ausbau und die Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes werden auskömmliche Mittel seitens des Bundes zur Verfügung gestellt, die auch die Länder und Kommunen bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes noch besser und zielgerichteter unterstützen als bislang.

    4. Der bundesweite Warntag im September wird institutionalisiert. Die Bevölkerung wird in einer geeigneten Form über die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Warntage informiert soweit dadurch nicht staatliche Sicherheitsbelange verletzt werden.

    5. Die von der sozialdemokratischen Innenministerin entwickelten Maßnahmen zur Stärkung des Zivilschutzes werden zügig und so umgesetzt, dass Belange des Zivil- und Katastrophenschutzes beispielsweise bei der Ertüchtigung von Schutzräumen gleichermaßen berücksichtigt werden.

    II. Stärkung des Katastrophenschutzes in Hamburg

    Die Bürgerschaftsabgeordneten der SPD-Fraktion sowie die zuständigen sozialdemokratischen Mitglieder des Hamburger Senats setzen sich auf Landesebene für das Folgende ein:

    1. der in Hamburg praktizierte Warnmittelmix wird weiter gestärkt und ausgebaut.

    a)  Dabei wird neben dem Ausbau der digitalen Warnmöglichkeiten auch Wert daraufgelegt, dass internetunabhängige Warnmittel wie das analoge Radio weiter zuverlässig unterstützt werden.

    b) Es werden Standorte für zusätzliche Sirenen auch außerhalb von Hochwasserstandorten geprüft. Die Finanzierung von neu zu errichtenden Sirenen wird durch die vom Bund zur Verfügung zu stellenden Mittel gesichert und die bestehenden Sirenen werden Instand gehalten.

    c) Es wird sichergestellt, dass die bereits vorhandenen und auch die neu zu errichtenden Sirenen über verschiedene Alarmsignale für verschiedene Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfälle verfügen und die unterschiedlichen Signale auch der Hamburgischen Bevölkerung bekannt sind.

    d) Zusätzlich wird geprüft, ob in jedem Stadtteil ein fester Melde- oder Sammelpunkt vorgesehen werden kann, der allgemein bekannt und damit im Fall von Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfällen einfach erreichbar ist.

    7. Zur Stärkung der Selbstschutzkompetenzen der Hamburger:innen werden beispielsweise an Schulen oder Volkshochschulen oder Hochschulen Bildungsmaßnahmen entwickelt bzw. ergriffen, die darauf gerichtet sind mittels Aufklärung und Information eine möglichst großen Teil der Bevölkerung in die Lage zu versetzen, sich im Krisenfall richtig zu verhalten.

    8. Präzise Informationen über das richtige Verhalten in verschiedenen Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfällen werden so barrierefrei wie möglich auch außerhalb von Bildungsangeboten digital und analog sowie regelmäßig aktualisiert zur Verfügung gestellt werden.

    9. Es wird geprüft, ob Hamburg neben dem bundesweiten Warntag zukünftig einen eigenen jährlichen Warntag durchführt, der in einem besonderen Maße zur Informationsvermittlung an die Bevölkerung genutzt wird. Alternativ wird geprüft, ob der jährliche bundesweiten Warntag in einem besonderen Maße zur Informationsvermittlung genutzt werden kann.

    10. Es wird geprüft, die Zivil- und Katastrophenschutzlager für Hamburg wieder zu ertüchtigen.

    11. Es wird geprüft, ob sämtliche Themen und Maßnahmen des Katastrophenschutzes unter Berücksichtigung von Aspekten des Zivilschutzes in der Zuständigkeit des Bundes in einem regelmäßigen Berichtswesen des Senats zusammengeführt werden können. Dabei soll die Darstellung der verschiedenen bekannten Szenarien für Bedrohungs-, Katastrophen- und Unglücksfälle in einer gut nachvollziehbaren Weise berücksichtigt werden.

    Beschluss-PDF:
    Überweisungs-PDF: