2019/II/Innen/5 Hamburg geht als sicherer Hafen voran

Status:
Erledigt

Die SPD möge sich dafür einsetzten, dass die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen unverzüglich gesamteuropäisch geregelt wird. Bis eine solche europaweite Regelung umgesetzt ist, wird Hamburg vorangehen. Deshalb soll sich die SPD Hamburg dafür einsetzten, ein Landesaufnahmeprogramm explizit für aus Seenot gerettete Menschen einzurichten. In diesem Zusammenhang soll der Hamburger Senat im Bundesrat für die Stärkung der Länderkompetenzen in diesem Bereich hinwirken, durch die Änderung des §23.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Satz 3 soll wie folgt ersetzt werden:

 

„Die oberste Landesbehörde hat bei ihrer Entscheidung die Bundeseinheitlichkeit zu berücksichtigen. Sie kann dazu die Innenministerkonferenz anhören.“

Begründung:

Hamburg hat sich am 26.09.2018 zum sicheren Hafen für Geflüchtete erklärt. Seitdem hat sich die Situation für Flüchtende in der EU jedoch drastisch verschlechtert. Der rechtsradikale italienische Innenminister hat erfolgreich die private Seenotrettung unterbunden, indem er diese kriminalisiert und die Schiffe der NGOs festsetzt. Die EU hat mit dem Einstellen ihrer Rettungsmission Sophia vor dieser menschenfeindlichen Politik kapituliert. Und auch Handelsschiffen wird durch das Schließen der Häfen, wenn sie aus Seenot gerettete Menschen aufgenommen haben, deutlich gemacht, dass sie nicht willkommen sind. Schiffe dürfen inzwischen nur noch in europäische Häfen einlaufen, wenn die aus Seenot geretteten bereits vollständig auf andere Länder der EU verteilt sind. Da diese Verteilung durch die Verweigerungshaltung vieler Mitgliedsstaaten mehrere Wochen dauert, müssen Geflüchtete so lange auf den Schiffen auf offener See ausharren. Das ist für schutzsuchende Menschen ein haltloser Zustand.

Die vorgeschlagene Änderung des §23.1, Satz 3 AufenthaltsG würde den Bundesländern mehr Freiheiten bei der Entscheidung über die Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen geben. Heute kann sich der Bundesheimat- und Innenminister mit Verweis auf § 23 AufenthG gegen die Aufnahme von Geretteten stellen, selbst wenn sich einzelne Bundesländer freiwillig bereiterklärten Menschen aufzunehmen. Wenn Hamburg ein Landesaufnahmeprogramm explizit für aus Seenot gerettete Menschen aufsetzt, können im Rahmen des Konzepts „Sichere Häfen, sichere Städte“ Geflüchteten freiwillig aufgenommen werden. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag hin zu einer gesamteuropäischen Lösung, indem wir vorangehen und zeigen, was wir unter Solidarität verstehen.