2022/II/Verk/2 Hamburg braucht einen Verkehrskonsens – langfristig und für die ganze Stadt

Status:
Zurückgezogen

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen die Verkehrsentwicklungsplanung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel schnellstmöglich, jedoch spätestens im Jahr 2023, abzuschließen und damit ein ganzheitliches und langfristiges Konzept für die Umsetzung dieses wesentlichen Bestandteils der Mobilitätswende in ganz Hamburg zu erstellen.

Dabei sollen bei der Abwägung von Maßnahmen keine vorgefertigten Einschränkungen vorgenommen werden und beim notwendigen Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel neben den bereits beschlossenen Maßnahmen, wie beispielsweise dem Bau von S4 und U5, alle verfügbaren Verkehrsmittel, inklusive S-Bahn, U-Bahn, Niederflur-Stadtbahn und Bus auf sachlicher Basis entsprechend ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen in Betracht gezogen werden.

Das Verfahren soll von einer geeigneten Institution fachlich begleitet werden, um sicherzustellen, dass bei der Entscheidungsfindung ausschließlich sachlich fundierte Kriterien zur Anwendung kommen. Außerdem sollen betroffene Interessenverbände in die Planung einbezogen werden.

Begründung:

Das ständige Aufflammen von Diskussionen über notwendige Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätswende in Hamburg gepaart mit Forderungen, Vorhaben zu stoppen, welche sich bereits in der Vorbereitung oder der Umsetzung befinden, zeigt, dass es bisher sowohl in der Politik als auch darüber hinaus keine Einigkeit über die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Mobilitätswende gibt.

Dabei ist zumindest bei den großen Maßnahmen, wie dem Bau der U5, ein minimaler Konsens notwendig, um diese Vorhaben nicht zu gefährden. Charakteristisch für diese Maßnahmen ist die lange Realisierungszeit über viele Legislaturperioden, wodurch diese auch Wahlen und gegebenenfalls neue Regierungskonstellationen überstehen müssen.

Das Fehlen eines fertigen Verkehrsentwicklungsplans bewirkt auch, dass bisher ein ganzheitlicher und langfristiger Plan zur Weiterentwicklung der öffentlichen Verkehrsmittel über die nächsten Jahrzehnte fehlt. So gibt es zum Beispiel bisher keine Konzepte, wie Teile des Busnetzes aufgewertet werden können, welche auch nach der Kapazitätserhöhung im Rahmen des Busbeschleunigungsprogramms überlastet und unwirtschaftlich sind aber aufgrund des dennoch zu geringen Fahrgastpotenzials nicht durch Schnellbahnen ersetzt werden können, obwohl dies im aktuellen Koalitionsvertrag festgelegt ist.

Bei der Fertigstellung des Verkehrsentwicklungsplans müssen sachlich korrekte Kriterien zugrunde gelegt werden und alle Aspekte und Interesse abgewogen werden, um so eine möglichst breite Mehrheit in Politik und Bevölkerung hinter dem Verkehrsentwicklungsplan zu vereinen. So kann auch ein möglicher Widerstand in Bevölkerung oder durch Interessenverbände vermieden werden.

Für die Umsetzung der Mobilitätswende und das Erreichen des vereinbarten Ziels für das Jahr 2030, den Anteil der öffentlichen Verkehrsmittel am Gesamtverkehrsaufkommen auf 30 % zu erhöhen, verbleiben nur noch acht Jahre. Die Sicherstellung der Umsetzung möglichst vieler Maßnahmen bis dahin muss daher oberste Priorität haben.

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