2025/II/Wi/Steu/5 Grundsätze für ein neues zukunftsfestes Rentensystem

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag und dieser an die SPD-Bundestagsfraktion beschließen:

1. Die Hauptursachen der Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung waren und sind nicht nur demographischer Natur, sondern auch politische Maßnahmen und wirtschaftliche Veränderungen.
Besonders die Lobbyarbeit der Versicherungswirtschaft mit dem Schlagwort „demographischer Wandel“ hat zu Fehlorientierungen bei Politikern und der Öffentlichkeit geführt.

2. Maßgebliche sozialpolitische Zielsetzung eines gesetzlichen Alterssicherungssystems muss auch die Vermeidung von Altersarmut sein. Die ab dem Rentenreformgesetz 1999 erfolgten Absenkungen des Nettorentenniveaus müssen überprüft und korrigiert werden. Dabei kann von Lebensstandardsicherung gesprochen werden, wenn Versicherte, die dem Alterssicherungssystem langjährig als Beitragszahler angehört haben, im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten, die es ermöglicht, entsprechend den im Berufsleben erworbenen Lebensstandard ihr Leben als Rentner in Würde und ohne sozialen Abstieg zu verbringen. Die verfügbare Rente muss nach langem Beitragsleben in einem allgemein akzeptierten Verhältnis zum Nettoarbeitseinkommen vergleichbarer Erwerbstätiger stehen. Die zunehmende finanzielle Belastung des derzeitigen Rentensystems darf keine Entschuldigung für zunehmende Altersarmut sein. Jeder Beitragszahler muss darauf vertrauen können, im Alter – nach jahrzehntelanger Arbeits- und Beitragsleistung – über die gesetzliche Rente entsprechend abgesichert zu sein. Nur die Rückkehr zu einer lebensstandardsichernden Altersrente kann neues Vertrauen in den Solidarvertrag des Rentensystems begründen.

3. Alle Analysen belegen, dass die „Riesterrente“ sowohl hinsichtlich ihres Verbreitungsgrades (mengen- und zielgruppenmäßig) und auch hinsichtlich ihrer Ertragsentwicklung kein Ersatz für das reduzierte gesetzliche Rentenniveau ist.
Daher muss die gesetzliche Rentenversicherung gestärkt und die Subvention für private Rentenversicherungen (bei Vertrauensschutz für bestehende Verträge) abgeschafft werden.
Ergänzend muss jeder Beitragszahler die Möglichkeit haben im Rahmen des
kostengünstigen gesetzlichen Rentensystems zusätzliche Ansprüche aufzubauen.

4. Die Rentenversicherung ist nicht nur zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterzuentwickeln, sondern zu einer echten Bürgerversicherung umzubauen, in der alle obligatorischen Alterssicherungssysteme zusammengeführt und alle Erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige) in einer gemeinsamen Versicherung zu gleichen Konditionen abgesichert werden, in der alle Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen) einen einheitlichen prozentualen Sozialbeitrag aus allen ihren steuerpflichtigen Einkünften leisten.
Für die nach altem Recht erworbenen Ansprüche besteht Vertrauensschutz.

Aufgabe einer sozialdemokratischen Reformforderung muss es auch sein, das Rententhema positiv zu besetzen – auch als Maßnahme des sozialen Ausgleichs und als Schutz der künftigen Rentner vor dem Risiko der Altersarmut. Insbesondere müssen auch jene Lebensphasen besser für die Rente berücksichtigt werden, die – ohne eigenes Verschulden – ohne Erwerbseinkommen oder nur durch ein niedriges Erwerbseinkommen bestimmt sind. Dazu gehören nicht nur Zeiten, in denen gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten verrichtet werden (Kindererziehung, Pflege u.ä.) oder in denen aufgrund von Krankheiten, Behinderungen oder Arbeitslosigkeit eine Erwerbsarbeit nicht aufgenommen werden kann. Auch Beschäftigte in prekären Arbeitsverhältnissen oder in Teilzeit, die gern voll arbeiten würden, aber denen kein Vollzeitarbeitsplatz angeboten wird, haben ein Recht auf unsere Solidarität und dürfen in der Altersversorgung nicht mehr benachteiligt werden.
Das derzeitige Äquivalenzprinzip ist dann so zu modifizieren, dass geringe Rentenansprüche gestärkt werden und für extrem hohe Ansprüche eine Degression gilt.

Das Ziel einer Bürgerversicherung im Rentensystem sollte zügig angestrebt
werden und darf sich nicht um Generationen hinziehen. Jetzt ist die Zeit zum
Handeln.

Daher ist eine Expertenkommission einzusetzen, die Vorschläge erarbeitet, wie
a) der Übergang auf das neue System gestaltet werden kann und wie
b) die neue Rentenformel unter Einbeziehung aller Steuerpflichtigen mit allen
Einkommensarten aussehen könnte.
Dabei sind die beschriebenen Prinzipien der Vermeidung von Altersarmut, der Lebensstandardsicherung und eines gerechten Solidarausgleiches ebenso zu beachten, wie die jeweils nach altem Recht erworbenen Ansprüche.

Überweisungs-PDF: