2025/II/Org/4 Grundmandat für alle Landesverbände im Parteivorstand

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

Das Organisationsstatut wird dahingehend ergänzt, dass bei der Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer zum Parteivorstand jeder Landesverband mit einem Grundmandat vertreten sein muss.

Begründung:

Auf dem Bundesparteitag am 28. Juni 2025 in Berlin haben die Delegierten den neuen Parteivorstand gewählt. Insgesamt standen 24 Kandidatinnen und Kandidaten als Beisitzerinnen und Beisitzer für den Parteivorstand zur Wahl. Der Kandidat des Hamburger Landesverbands, Kultursenator Carsten Brosda, wurde nicht gewählt.

Damit ist im Parteivorstand der SPD kein Mitglied aus Hamburg vertreten, ebenso aus Brandenburg. Zwei Landesverbände mit erfolgreichen SPD-Landesregierungen sind nicht im gewählten Parteivorstand vertreten, während allein der Landesverband Nordrhein-Westfalen 10 der 34 Parteivorstandsmitglieder und zusammen mit Niedersachsen fast die Hälfte der Mitglieder des neu gewählten Parteivorstands stellt.

Dieses Missverhältnis der strukturellen Abbildung der verschiedenen Landesverbände unterstreicht die Notwendigkeit, die Beteiligung aller Landesverbände im Parteivorstand zu sichern und organisatorisch zu verankern. Unabhängig der jeweiligen Personen braucht unsere Partei bei ihren Beratungen und Entscheidungen im Bundesvorstand die Perspektive aus allen SPD-Landesverbänden. Deshalb sollte jeder Landesverband mit einem Grundmandat beteiligt werden. Der Länderrat der Landesvorsitzenden ist dafür kein Ersatz

Überweisungs-PDF: