Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass
1. die Fortsetzung der fünf bestehenden lokalen Gesundheitszentren (LGZ) nach der aktuellen Förderperiode (2025) – unter entsprechender Berücksichtigung der projektbegleitenden Evaluationsergebnisse – finanziell abgesichert wird.
2. die erforderlichen finanziellen Mittel zur Schaffung von Gesundheitskiosken entsprechend des Referent*innenentwurfs des Bundesgesundheitsministerium in seiner final beschlossenen Form bereitgestellt werden.
3. Gesundheitskioske insbesondere in den Bezirken und Stadtteilen etabliert werden, in denen aktuell keine LGZ vorhanden sind und
4. dabei die nach dem Referent*innenentwurf vorgesehenen Gesundheitskioske für Patentient*innen unabhängig von der individuellen Krankenkasse zur Verfügung stehen.
Lt. Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum SGB V sollen Gesundheitskioske bundesweit breitflächig ausgerollt und damit die medizinische Versorgung für Menschen mit „kleinem Geldbeutel“ verbessert werden.
Dabei sollen die Kommunen 20% der Kosten übernehmen.
Vorgängermodelle wie Gesundheitszentren (LGZ) und Polikliniken haben sich – auch aufgrund der herausfordernden Suche nach den erforderlichen Ärzt*innen – nicht als geeignete Lösung für alle in Frage kommenden Stadtteile erwiesen.
Ein Vorantreiben des Modells Gesundheitskiosk würde die gesundheitliche Versorgung der Menschen in Stadtteilen wie z.B. Dulsberg deutlich verbessern können.
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1) die Fortsetzung der fünf bestehenden lokalen Gesundheitszentren (LGZ) sowie des sechsten in Planung befindlichen LGZ nach der aktuellen Förderperiode (bis 2025) – unter entsprechender Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden projektbegleitenden Evaluationsergebnisse – finanziell abzusichern, dabei Tarif- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen und die Möglichkeit der Förderung von LGZ für Bezirke ohne LGZ zu eröffnen.
2) in der neuen Förderperiode die LGZ zu Gesundheitseinrichtungen für Primärversorgung weiterzuentwickeln und insbesondere die Aufgaben der Community Health Nursing, Care Coordination bzw. Casemanagement zu stärken und mit entsprechenden Fördermittel zu hinterlegen.
3) im Hinblick auf die geplante Förderung von niedrigschwelligen Beratungsangeboten von Krankenkassen und Kommunen nach § 65g SGB V (neu) des Referent*innenentwurfs für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) des Bundesgesundheitsministeriums ein Konzept für Hamburg zu entwickeln, dass die Möglichkeit eröffnet, die bestehenden LGZ und Gesundheitskioske nach § 65g SGB V (neu) im Sinne einer patientenorientierten Primärversorgung weiterzuentwickeln, neue einzurichten und zu fördern.
4) dieses Konzept, wie in § 65g SGB V (neu) bisher vorgesehen, gemeinsam mit den Krankenkassen als Konzept für Hamburg zu verhandeln, die für die Umsetzung erforderlichen finanziellen Mittel zur Schaffung dieser Gesundheitseinrichtungen bereit zu stellen, mit dem Ziel die bestehenden LGZ und Gesundheitskioske darüber zu finanzieren und in Absprache mit den Bezirken weitere Standorte in den Stadtteilen zu etablieren, die nach dem „Sozial Monitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ in Hamburg einen „niedrigen“ und „sehr niedrigen“ Statusindex aufweisen und in denen aktuell weder LGZ noch Gesundheitskioske vorhanden sind.