Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Fraktion in der Bürgerschaft und die SPD Mitglieder des Senates setzen sich für die Abschaffung von Schutzhunden beziehungsweise der Hundestaffel bei Großveranstaltungen ein.
Sogenannte Schutzhunde der Polizei werden darauf trainiert, potenzielle Angreifer zu stellen bzw. anzugreifen und auf Befehl wieder loszulassen. Der Staatsapparat setzt also Tiere gezielt als Waffen gegen die eigene Bevölkerung ein. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise stehen Diensthunde auf derselben Stufe wie Wasserwerfer und Pfefferspray, wenn es um die Sicherstellung von Veranstaltungen geht. Diensthunde gelten als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ und stehen der Polizei somit als weiteres Mittel zur Verfügung. Die SPD muss sich in jedem Bundesland dafür einsetzen das Hunde nicht als Objekte und Mittel zum Zweck angesehen werden.
Doch wenn der Polizei bereits Wasserwerfer und Pfefferspray zur Verfügung stehen – wozu dann auch noch Tiere quälen? Mal abgesehen davon, dass es moralisch höchst fragwürdig ist, speziell trainierte Hunde auf demonstrierende Bürgerinnen und Bürger loszulassen, bedeutet dieser Einsatz für viele Hunde enormen Stress und Angst. Das zeigt sich unter anderem an starkem Speichelfluss, angelegten Ohren und einer insgesamt angespannten, verängstigten Verfassung der Tiere. Für was genau werden diese Hunde dieser extremen Belastung ausgesetzt!?
Die Objektifizierung der Hunde ist hier deutlich erkennbar: Die Polizei nimmt für die Abschreckung von Demonstrierenden, die potenzielle psychische und physische Schädigung der Tiere in Kauf – obwohl andere Mittel zur Verfügung stehen. Zudem sind auch speziell ausgebildete Schutzhunde in extremen Stresssituationen unberechenbar. Es gibt belegte Fälle, in denen Polizeihunde ihre eigenen Hundeführer attackiert haben.
Angesichts dieser Tatsachen ist der Einsatz von Schutzhunden nicht nur aus ethischer, sondern auch aus sicherheitstechnischer Sicht abzulehnen. Es gibt keinerlei Rechtfertigung dafür, Tiere auf diese Weise zu instrumentalisieren, insbesondere wenn wie bereits gesagt alternative Maßnahmen verfügbar sind.