2024/I/Arb/4 Gerechte Tarifverträge für studentische Beschäftigte

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Senat und die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:
1. Wir unterstützen die bundesweite Vernetzung der Initiative für studentische Beschäftigte und den einzelnen Lokalgruppen an den Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg.
2. Wir schließen uns den Forderungen für einen Tarifvertrag für studentische Hilfskräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Tutor*innen an allen Hamburgern Hochschulen an, in dem mindestens:
a. die Entfristung von Arbeitsverträgen,
b. die Einführung einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten für studentische Beschäftigte,
c. einen Stundenlohn i.H.v. 16,50 Euro ab dem 1. Jahr der Beschäftigung und
d. die Einführung von gesetzlichen Mitbestimmungsrechten für studentische Beschäftigte umgesetzt werden.
3. Der Landesparteitag wird vom Landesvorstand bis zum 31.August 2024 über den aktuellen Stand informiert.

Begründung:

Die studentischen Beschäftigte leisten durch ihre Arbeit für den Wissenschaftsstandort Hamburg einen wichtigen Beitrag. Dennoch stellen jüngere Forschungsergebnisse fest, dass Anliegen der Beschäftigten unzureichend beachtet werden und ihr Gehalt mit der allgemeinen Preisentwicklung der Stadt nicht mithalten können.
Für studentische Beschäftigte in der Hansestadt Hamburg gehören kurze Befristungsdauern zum Grundsatz. In über 70 Prozent der Fälle betrugen die Vertragslaufzeiten für studentische Hilfskräfte an den Hamburger Universitäten zwischen zwei bis sechs Monaten. Um eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten, muss das Arbeitsrecht von studentischen Beschäftigten gestärkt werden.
Aktuell sind studentische Hilfskräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Tutor*innen vom Tarifvertrag der Länder ausgenommen. Um die Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten zu stärken, müssen studentische Tarifverträge eigeführt werden.

Überweisungs-PDF: