2022/I/Woh/1 Gerechte Mieten auch für das Gewerbe – Erhebung von Gewerbemietspiegeln ermöglichen

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD-Hamburg möge zur Weiterleitung an die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Vertreterinnen und Vertreter im Hamburger Senat werden aufgefordert, sich durch die Vorbereitung und Einbringung einer Bundesratsinitiative für die erforderlichen Gesetzesänderungen einzusetzen, die die Erhebung eines qualifizierten und rechtlich verbindlichen Gewerbemietspiegels in Kommunen mit angespanntem Gewerbemietmarkt ermöglichen. Für Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll zudem eine Pflicht zur Erhebung eines Gewerbemietspiegels eingeführt werden.

Begründung:

Das Gewerbe steht in Hamburg und allen deutschen Großstädten seit Jahren vor großen Herausforderungen. Durch die Marktmacht des Online-Handels und die finanziellen Möglichkeiten von großen Konzernen, haben es inhabergeführte Geschäfte, kleine Arbeitsräume, Handwerksbetriebe, Kunst- und Kulturstätten oder soziale Einrichtungen immer schwerer. Eines der größten Probleme, vor dem besonders einzelne Geschäfte, aber auch traditionsreiche Familienbetriebe in Hamburg stehen, ist das Finden von bezahlbaren Räumen durch die hohen Gewerbemieten. Anders als bei Wohnungsmieten unterliegen Gewerbemieten in Deutschland keinerlei Beschränkungen und können zwischen Mieter und Vermieter frei verhandelt werden. Auf kurz oder lang werden die kleinen Geschäfte dadurch nicht nur in den Innenstädten verschwinden, sondern auch kleine, charmante Einkaufsstraßen in den Stadtteilen werden aussterben und durch Einzelhandelsketten, Hotels, hochpreisige Büroflächen oder die bekannten Gastronomie-Franchisebetriebe ersetzt.

Um die vielen kleinen Geschäfte, Läden und Einkaufsgelegenheiten zu schützen, die das Stadtbild in den Hamburger Quartieren prägen und unsere Stadt liebens- und lebenswert machen, bedarf es politischem Handeln. Bei den Wohnungsmieten sorgen Mietpreisbremse, angemessener Kündigungsschutz und Kappungsgrenze dafür, dass auch unseriöse Vermieter sich nur bis zu einer festgelegten Obergrenze bereichern können. Die Grundlage für die Berechnung dieser beschränkenden Maßnahmen legt der Mietspiegel, der in Hamburg von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erhoben wird.

Um auch Mietern und Vermietern von gewerblichen Immobilienobjekten eine Orientierungshilfe und Vergleichsmöglichkeit an die Hand zu geben, erstellen Gemeinden oder Handelskammern vereinzelt bereits jetzt Gewerbemietspiegel durch Umfragen unter den Mietern und Vermietern. Diese haben jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. Gewerbemietspiegel sind in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelt oder vorgesehen.

Um in Kommunen mit angespanntem Gewerbemietmarkt überhaupt über eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhungen bei Gewerbemietverhältnissen oder andere beschränkende Maßnahmen für den Gewerbeimmobilienmarkt nachdenken zu können, braucht es die Informationen und Daten, sowie die rechtliche Verbindlichkeit der Angaben eines qualifizierten Gewerbemietspiegels, der durch die staatlichen Stellen erhoben wird. Um den Kommunen dieses Instrument zu ermöglichen, bedarf es einer Gesetzesänderung auf Bundesebene. Die Hamburger SPD und alle ihre Akteure sollen sich deshalb auf Bundesebene, insbesondere durch eine Bundesratsinitiative, für die notwendigen Gesetzesänderungen einsetzen und damit die Grundlage für einen effektiven Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen legen. Größere Städte und Gemeinden, in denen ein angespannter Gewerbemietmarkt in Deutschland inzwischen als vorausgesetzt angesehen werden kann, sollen zudem verpflichtet werden einen Gewerbemietspiegel zu erheben.