2023/II/Recht/2 Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener ermittelbar machen

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundesrates beschließen, ein Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten möglicher aktueller und unbekannter Erben zu erarbeiten.

Sollte sich aufgrund eines solchen Gesetzes die Sachlage ergeben, dass Kreditinstitute nachweislich herrenlose Konten führen, soll in der zu erarbeitenden Gesetzesvorlage gleichfalls geregelt werden, dass die Vermögen hieraus einem sozialen Zweck, z.B. der Kindergrundsicherung zufließen.

Begründung:

Im Rahmen der steuerlichen Prüfung von Kreditinstituten werden regelmäßig auch die Existenz und der Umfang sogenannter nachrichtenloser, unbewegter oder auch herrenloser Konten geprüft. Es steht zu vermuten, dass in den allermeisten dieser Fälle bislang unbekannte Erben Gläubiger dieser Vermögensansprüche geworden sind. Hintergrund der Prüfungen selbst ist, dass derartige Konten steuerrechtlich nach längerer Frist bei den Kreditinstituten ertrags- und damit steuerwirksam aufzulösen sind.

Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf solchen nachrichtenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Der Verband Deutscher Erbenermittler e. V. schätzt das bundesweite Volumen hingegen auf bis zu 9 Mrd. EUR, ohne die Schätzungsgrundlagen aber näher zu spezifizieren.

Die juristischen Voraussetzungen zur Informationserlangung über diese Konten für Hinterbliebene, die nur vage Informationen über mögliche existierende Konten haben, sind aktuell nicht gegeben. Ebenso wenig sind juristische Voraussetzungen für Kreditinstitute vorhanden, eine aktive Überprüfung nach vorhandenen Erben vorzunehmen und diese Konten anschließend zu liquidieren. Diese juristische Lücke würde ein solches Gesetz füllen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und des Bundesrates beschließen, ein Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten möglicher aktueller und unbekannter Erben zu erarbeiten.

Sollte sich aufgrund eines solchen Gesetzes die Sachlage ergeben, dass Kreditinstitute nachweislich herrenlose Konten führen, soll in der zu erarbeitenden Gesetzesvorlage gleichfalls geregelt werden, dass die Vermögen hieraus dem Fiskus zufließen.

Es soll geprüft werden, inwieweit Vermögen aus nachweislich herrenlosen Konten dem Gemeinwohl, zum Beispiel der Kindergrundsicherung, zugeführt werden kann.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: