Der SPD-Landesparteitag Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag und an
den nächsten Parteikonvent sowie die SPD-Bundestagsfraktion beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen
Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, sich entschieden gegen die geplanten
Verschärfungen beim Bürgergeld zu stellen und entsprechende Gesetzesänderungen nicht
zu unterstützen.
Jegliche Regelungen, die Leistungskürzungen unter das Existenzminimum vorsehen,
widersprechen sozialdemokratischen Grundwerten und den Kernanliegen der
Arbeitnehmerschaft und werden von der SPD nicht mitgetragen.
Insbesondere die geplante Streichung der Kosten für Unterkunft ist menschenunwürdig
und muss abgelehnt werden.
Der Sozialstaat ist eine der größten Errungenschaften der Sozialdemokratie. Er gibt Beschäftigten Sicherheit vor der Willkür und den Wechselfällen des Marktes, schützt sie im Falle von Arbeitslosigkeit vor Armut und Abstieg und stärkt so ihre Verhandlungsposition. Nur wer sich nicht vor existenzieller Not fürchten muss, kann sich der Verschlechterung von Arbeitsbedingungen entgegenstellen. Diese Sicherheit macht eine selbstbewusste Arbeitnehmerschaft erst möglich – und genau das ist es, was Arbeitgeberverbände und CDU derzeit wieder angreifen.
Ihr Ziel ist klar: Die Aushöhlung des Sozialstaates, um eine verunsicherte und erpressbare Reserve an Arbeitskräften zu schaffen. Der Angriff auf das Bürgergeld steht in einer Reihe mit den Attacken auf den Acht-Stunden-Tag, den Mindestlohn und den Kündigungsschutz. Wer dies mitträgt, schwächt nicht nur die Rechte von Erwerbslosen, sondern die Position aller Beschäftigten.
Dabei ist wissenschaftlich längst belegt, dass Totalsanktionen weder motivieren noch integrieren. Sie treffen nur wenige, bewirken aber nichts – außer Angst, Krankheit und Verelendung. Forschungsergebnisse des IAB und verschiedener Sozialinstitute zeigen: Totalsanktionen führen nur sehr selten zu nachhaltiger Beschäftigung, sondern treiben Betroffene in Instabilität und Abhängigkeit. Besonders gefährdet sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, Sprachbarrieren oder geringen Bildungschancen – also diejenigen, die Unterstützung am dringendsten brauchen.
Ein vollständiger Leistungsentzug bedeutet in der Realität: unbezahlte Mieten, Stromsperren, Lebensmittelknappheit – und im schlimmsten Fall Obdachlosigkeit. Sozialverbände warnen, dass Kinder und Familien dadurch in akute Not geraten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt erhebliche Bedenken gegen die Vereinbarkeit einer vollständigen Streichung existenzsichernder Leistungen mit der Menschenwürde vorgebracht.
Die SPD liegt in Umfragen seit über einem Jahr bei 14 bis 16 Prozent. Wenn diese Partei eine Zukunft haben soll – und wenn sie glaubwürdig Arbeitnehmerpartei sein will –, darf sie sich an einer „Agenda 2.0“ nicht beteiligen.
Der SPD-Landesparteitag Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag und an
den nächsten Parteikonvent sowie die SPD-Bundestagsfraktion beschließen:
Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion sowie die sozialdemokratischen
Kabinettsmitglieder werden aufgefordert, sich entschieden gegen die geplanten
Verschärfungen beim Bürgergeld zu stellen und entsprechende Gesetzesänderungen nicht
zu unterstützen.
Jegliche Regelungen, die Leistungskürzungen unter das Existenzminimum vorsehen,
widersprechen sozialdemokratischen Grundwerten und den Kernanliegen der
Arbeitnehmerschaft und werden von der SPD nicht mitgetragen.
Insbesondere die geplante Streichung der Kosten für Unterkunft ist menschenunwürdig
und muss abgelehnt werden.