Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass sämtliche heimliche ohne Einwilligung des Betroffenen aufgenommenen, sexuell motivierten Bild- und Videoaufnahmen strafbar werden – unabhängig davon, ob nackte Haut oder der Intimbereich direkt betroffen ist oder ob das Material veröffentlicht wird. Täter müssen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, nicht die Opfer. Daher soll ebenfalls die unbefugte Herstellung von Aufnahmen mit eindeutigem Fokus auf bekleidete sensible Körperbereiche strafbar werden. Diese Erweiterung soll auf die Genitalien, das Gesäß und die Brust begrenzt und an § 184k StGB (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) oder § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) angeknüpft werden.
Die aktuelle Rechtslage schützt Täter, nicht Betroffene. Nach geltendem Recht sind heimliche Aufnahmen nur strafbar, wenn der Intimbereich direkt betroffen ist – also unter der Kleidung oder bei nackter Haut – oder wenn die Aufnahmen weiterverbreitet werden. Wer gezielt den Körper einer Person aus sexuellen Motiven filmt, ohne ihre Zustimmung, macht sich bislang oft nicht strafbar. So können Menschen, die heimlich in der Freibaddusche, im Fitnessstudio oder beim Joggen gefilmt werden, häufig keine Anzeige erstatten. Betroffene werden zusätzlich mit Täter-Opfer-Umkehr konfrontiert, etwa durch Sprüche wie „Warum ziehen Sie dann so eine Hose an?“, während Täter straflos davonkommen. Solche Aufnahmen sind jedoch ein klarer Übergriff und verletzen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sowie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Voyeurismus ist ein Machtmissbrauch, der Betroffene oft noch lange nach der Tat belastet. Deutschland darf keine Gesetzeslücke dulden, die Tätern signalisiert, dass ihr Verhalten folgenlos bleibt. Eine Erweiterung der Strafbarkeit auf bekleidete sensible Körperbereiche würde klarstellen: Heimliches, sexuell motiviertes Filmen ist keine Lappalie, sondern eine Straftat. Kleidung ist keine Einladung, und die Verantwortung liegt immer bei den Tätern, nicht bei den Opfern. Eine moderne, feministische und sozialdemokratische Strafrechtspolitik muss Betroffene konsequent schützen und Täter klar sanktionieren. Die SPD sollte sich deshalb auf Bundesebene für eine schnelle Gesetzesänderung einsetzen.