Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Der Landesparteitag der SPD Hamburg fordert den SPD-geführten Senat und die zuständige Fachbehörde auf zu gewährleisten, dass in Hamburg im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Prüfung bei der Identitätsklärung von eritreischen Geflüchteten das vom Bundesverwaltungsgericht entwickelte Stufenmodell (BVerwG 1 C 36.19 – Urt. v. 23.09.2020) konsequent angewendet und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Unzumutbarkeit des Botschaftsbesuchs (BVerwG 1 C 9.21 – Urt. v. 11.10.2022) ausreichend berücksichtigt wird.
Zahlreiche eritreische Geflüchtete in Hamburg, die bereits seit Jahren in Deutschland leben, erfüllen alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung oder eine Niederlassungserlaubnis. Sie tragen aktiv zur Gesellschaft bei und sind dringend benötigte Fachkräfte. Dennoch wird ihnen die Einbürgerung oder Niederlassungserlaubnis aufgrund fehlender staatlicher Identitätsdokumente oft verweigert. Die eritreische Verwaltungspraxis verhindert jedoch, dass diese Menschen solche Dokumente erhalten können, ohne sich oder ihre Angehörigen erheblichen Gefahren auszusetzen. Diese Gefährdungslage muss auch bei der Prüfung im Rahmen des Stufenmodells Berücksichtigung finden. So ist es in Eritrea üblich, Verwandte stellvertretend für die Flucht ihrer Angehörigen zu bestrafen oder unter Druck zu setzen. Abgesehen davon existiert in Eritrea keine flächendeckende Geburtenregistrierung, sodass Taufurkunden oder Aussagen von Zeugen zur Identität eines Betroffenen valider sein können als über die Botschaft erlangte Dokumente.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2020 und 2022 entschieden, dass alternative Nachweise zur Identitätsklärung herangezogen werden können und die Kontaktaufnahme mit der eritreischen Botschaft aufgrund der verlangten Reueerklärung unzumutbar ist. Aufgrund dieser Rechtsprechung hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat am 16.08.2023 eine Handlungsempfehlung herausgegeben, nach der bei eritreischen Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus von einem Botschaftsbesuch abgesehen werden soll. Diese Entscheidungen werden jedoch in Hamburg oft nicht einheitlich umgesetzt, was dazu führt, dass viele Geflüchtete weiterhin ohne sicheren Aufenthalt in ständiger Unsicherheit leben müssen.
Der SPD-geführte Senat sowie die zuständige Fachbehörde müssen daher dafür sorgen, dass diese rechtlichen Vorgaben konsequent umgesetzt werden. Damit wird nicht nur die Rechtssicherheit für die betroffenen Personen verbessert, sondern auch ein Beitrag zur Integration und Wertschätzung der eritreischen Gemeinschaft in Hamburg geleistet. Dies ist auch im Sinne einer gerechten und menschenrechtskonformen Verwaltungspraxis und unterstützt die humane Asylpolitik, die im Einklang mit den Werten der Sozialdemokratie steht.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind dazu aufgefordert, sicherzustellen, dass in Hamburg im Rahmen der aufenthaltsrechtlichen Prüfung bei der Identitätsklärung von eritreischen Geflüchteten geltendes Recht weiterhin konsequent angewendet wird. Dabei ist die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den Zumutbarkeitsgrenzen des Stufenmodells weiterhin angemessen zu berücksichtigen.