2023/I/Umw/1 Förderprogramme für Mini-Solaranlagen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen und an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie dem Bundesparteitag weiterleiten:

Der Hamburger Senat wird aufgefordert:

  1. Als Anteilseigner der KfW-Bankengruppe, diese aufzufordern ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter aufzulegen.
  2. Bis zur Umsetzung des KfW-Förderprogramms zumindest für Mieterinnen und Mieter von im direkten oder mittelbaren Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (wie zum Beispiel SAGA) stehenden Wohneinheiten ein Förderprogramm aufzulegen. Dabei kann es sich auch um zinslose Darlehen handeln, die aus den ersparten Kosten durch den Betrieb der Anlagen getilgt werden. Dabei soll Kreditwürdigkeit eine nachgeordnete Rolle einnehmen, da eine dingliche Absicherung bereits durch den Sachwert der Anlagen gegeben bzw. eine Vollamortisation innerhalb weniger Jahre gewährleistet ist.

Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag:

  1. Der Bund wird aufgefordert als Anteilseigner der KfW-Bankengruppe, diese aufzufordern ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke für Mieterinnen und Mieter aufzulegen.
Begründung:

Bei einer Mini-Solaranlage – oftmals als Balkonkraftwerk bezeichnet – handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage bestehend aus ein bis zwei Solarmodule, die mit einem Wechselrichter verbunden sind. Wesentlicher Vorteil der Mini-Solaranlage ist, dass der erzeugte Solarstrom direkt über einen Stecker in das Hausstromnetz eingespeist wird. Die Haushaltsgeräte verwenden dann automatisch den Solarstrom, anstelle des Stromes aus dem öffentlichen Stromnetz.

Die Kosten für eine Mini-Solaranlage richten sich nach der Anzahl der Module und den Kosten für eine Halterung und Montage. Für ein Modul liegen die Kosten für ein Gesamtpaket ab 400 und 600 Euro. Bei zwei Modulen liegen die Kosten ungefähr ab 700 und 800 Euro, je nach Montagematerial und Zubehör auch darüber.

Bis zu einer Anlagengröße (Größe des Wechselrichters) von 600W kann die Mini-Solaranlage vereinfacht beim örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden. Zudem muss eine Mini-Solaranlage im Marktstammdatenregister registriert sein.

Eine solche Anlage kann bei guten Bedingungen im Jahr rund 600 Kilowattstunden grünen Strom für den Eigengebrauch erzeugen. Bei einem Arbeitspreis von 49,95 Cent / kWh (Stand April 2023, Hamburg Energie, Ökostromtarif Elbstrand) können somit bis zu 300 € im Jahr eingespart werden. Eine Voll-Amortisation wäre also schon in weniger als drei Jahren möglich.

Doch insbesondere Mieter*innen – besonders im geförderten Wohnungsbau – haben oftmals nicht die finanziellen Möglichkeiten, in eine solche Technologie zu investieren. Doch Nachhaltigkeit darf keine Frage des Vermögens sein. Gerade Menschen mit geringen finanziellen Möglichkeiten profitieren besonders von den möglichen Einsparungen durch Mini-Solaranlagen und können so gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

In einfacher Sprache

Strom ist teuer. Strom aus Sonne nicht. Deshalb ist es gut, aus Sonne Strom zu machen. Das nennt man Photovoltaik. Das geht mit großen Anlagen auf Dächern. Aber inzwischen auch mit kleinen Anlagen am eigenen Balkon. Das nennt man Balkonkraftwerk. Damit wird aus Sonne Strom gemacht und in das eigene Stromnetz geführt. Das ist gut für die Umwelt und den eigenen Geldbeutel. Doch ein Balkonkraftwerk muss auch erst einmal gekauft werden. Das kostet Geld. Das Geld muss man auch haben – oder sich leihen. Damit alle, die es wollen, sich ein Balkonkraftwerk kaufen können, soll ihnen geholfen werden. Mit Zuschüssen oder zinslosen Krediten. Dafür soll Hamburg das Geld bereitstellen. Und auch dafür sorgen, dass das nicht nur in Hamburg gemacht wird. Das soll in ganz Deutschland gemacht werden.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats beschließen:

  1. sich im Verwaltungsrat der KfW dafür einzusetzen, dass ein Förderprogramm für Mieter*innen aufgelegt wird, mit dem der Ausbau von Balkonkraftwerken verfolgt wird und weiterhin
  2. zu prüfen, wie ein Hamburg-Programm für einkommensschwächere Haushalte zum Ausbau von Balkonkraftwerken über das Landesförderinstitut ausgestaltet werden kann.

Zur Weiterleitung an den Bundesparteitag werden die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung aufgefordert, sich für ein Förderprogramm für Mieter*innen zum Ausbau von Balkonkraftwerken einzusetzen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: