Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Mit dem Ziel der Weiterleitung an den Bundesparteitag: Das Steuerrecht so zu ändern, dass steuerpflichtige Renten ähnlich wie Arbeitseinkommen sofort beim Bezug im Rahmen eines Steuereinbehalts besteuert werden.
Derzeit existiert eine erhebliche Ungleichheit in der Besteuerung von Versorgungsbezügen der Ruhestandsbeamten im Vergleich zu den Renten. Während Versorgungsbezüge als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt werden und während der aktiven Dienstzeit monatlich einem Lohnsteuerabzug durch den (ehemaligen) Arbeitgeber unterliegen, erfolgt die Auszahlung von Renten ohne Steuereinbehalt. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung aufgrund der Vereinnahmung bisher unbesteuerter Einkünfte, selbst wenn keine weiteren Einkunftsarten vorliegen. Das Finanzamt erinnert zwar im Regelfall an die Abgabe der Steuererklärung, jedoch oft erst Jahre nach Beginn des Rentenbezugs. Dies führt häufig zu Verärgerung und in einigen Fällen sogar zu Existenzängsten, da viele Rentenbezieher nicht damit rechnen und das Geld, insbesondere für mehrere Jahre, nicht zurückgelegt haben. Da Renten feste monatliche Beträge sind, von denen auch Krankenkassenbeiträge einbehalten werden, wäre eine monatliche Besteuerung technisch umsetzbar. Zudem sollten die besonderen Merkmale der Renten im Zeitalter der Informationstechnologie kein Hindernis darstellen. Analog zu anderen Steuerpflichtigen sollte die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung für Renten entfallen. Dies hätte sowohl für den Staat als auch für die Rentnerinnen erhebliche Vorteile. Der Staat könnte von einem Zinsvorteil profitieren und wichtige personelle Ressourcen einsparen. Die Rentnerinnen müssten den Betrag nicht erst erhalten und vorhalten. Insbesondere bei Rentnern, die keine weiteren Einkünfte haben, würde es keine nennenswerte Nachzahlung geben, die im Zweifelsfall eingetrieben werden müsste.
Wir schlagen vor, das Steuerrecht so zu ändern, dass steuerpflichtige Renten ähnlich wie Arbeitseinkommen sofort beim Bezug im Rahmen eines Steuereinbehalts besteuert werden. Dies würde bedeuten, dass Rentnerinnen den entsprechenden Betrag gar nicht erst ausgezahlt bekämen und somit nicht in Versuchung stünden, ihn zu verbrauchen. Die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Versorgungsempfängerinnen und Rentnerinnen führt bei vielen Rentenbezieherinnen zu unnötigen Problemen, die durch diese Änderung behoben werden könnten.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Mit dem Ziel der Weiterleitung an den Bundesparteitag: Das Steuerrecht so zu ändern, dass steuerpflichtige Renten ähnlich wie Arbeitseinkommen sofort beim Bezug im Rahmen eines Steuereinbehalts besteuert werden.