Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Senat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Bundesregierung und die SPD – Bundestagsfraktion die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausstrukturreform vornehmen, um eine umfassende Sicherung und Weiterentwicklung der geburtshilflichen Versorgung zu gewährleisten, indem eine Leistungsgruppe hebammengeleitete Geburtshilfe in den Referentenentwurf aufgenommen wird.
Der vorliegende Reformvorschlag zur Krankenhausstrukturreform beinhaltet zwar bedeutende Fortschritte, vernachlässigt jedoch zentrale Aspekte der geburtshilflichen Versorgung. Um die drohende Schließung von Geburtshilfestationen in Hamburg zu verhindern, die Abwanderung von Fachkräften zu stoppen und die Qualität der Versorgung für Mütter und Kinder sicherzustellen, sind dringende Sofortmaßnahmen erforderlich.
1. Differenzierte Anwendung der Leistungsgruppen: Es ist unerlässlich, dass die Vorschläge zur Leistungsgruppe Geburtshilfe aus NRW vor einer flächendeckenden Anwendung in Hamburg differenziert werden. Diese Differenzierung ist notwendig, um bestehende Fehlanreize und daraus resultierende Qualitätsdefizite zu beseitigen und sicherzustellen, dass die Qualität der geburtshilflichen Versorgung in Hamburg einheitlich gewährleistet wird. Dies erfordert klare, evidenzbasierte und verbindliche Qualitätskriterien, um die Versorgung auf höchstem Niveau zu sichern.
2. Anpassung der Fallpauschalen/DRGs: Die Anpassung der Fallpauschalen/DRGs auf Basis der differenzierten Leistungsgruppen ist entscheidend. Es gilt, sowohl die Betreuungsleistungen der physiologischen Geburtshilfe als auch geburtsmedizinische Interventionen angemessen abzubilden. Hierbei ist eine Überarbeitung der aktuellen Qualitäts- und Leistungskriterien notwendig, um eine adäquate Bewertung sicherzustellen.
3. Einbindung geburtshilflicher Expertise: Die Mitwirkung geburtshilflicher Expertise, insbesondere von Hebammen, ist essenziell bei der Weiterentwicklung oder Neuschaffung von Leistungsgruppen. Daher fordern wir eine verbindliche Regelung im Ausschuss nach §135e sowie in vorgeschalteten Verfahren der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. Die Einbindung dieser Expertise ist unerlässlich, um die geburtshilfliche Versorgung in Hamburg praxisnah und patientenorientiert zu gestalten.
Der Landesparteitag möge beschließen: Die Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die notwendigen Anpassungen an der Krankenhausstrukturreform vornehmen, um eine umfassende Sicherung und Weiterentwicklung der geburtshilflichen Versorgung zu gewährleisten, indem eine Leistungsgruppe hebammengeleitete Geburtshilfe in den Referentenentwurf aufgenommen wird.