2019/I/Verk/20 Erweiterung der Bedeutung des Zusatzzeichens 1010-65 „E-Bikes frei “

Status:
Ablehnung

Die SPD auf Bundesebene, die Bundestagsfraktion und Minister*innen der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Zusatzzeichen 1010-65 nach der StVO in seiner Bedeutung so erweitert wird, dass S-Pedelec-Nutzer*innen die Benutzung der damit beschilderten Straßen erlaubt ist.

Begründung:

Der motorisierte Individualverkehr wird in deutschen Städten vermehrt zur Belastungsprobe. So steigt die Anzahl und Länge von Staus, Parkplätze beanspruchen kostbaren Raum und die Abgase stellen eine Gefahr für die Gesundheit aller Bürger*innen dar.

Inzwischen verfolgen viele Städte das Ziel, die Bürger*innen weg vom Auto und hin zur Nutzung des ÖPNV, bzw. anderen Alternativen, zu bewegen, um eine Entspannung der Verkehrssituation und allgemeine Verbesserung der Lebensqualität im Stadtgebiet zu erreichen. Hierbei sind die sogenannten Pedelecs (umgangssprachlich: E-Bikes) ein wesentlicher Bestandteil. Aufgrund ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 25km/h werden diese jedoch eher für kürzere Strecken genutzt und sind für Pendler nur bedingt geeignet.

Eine weitere Möglichkeit bieten Speed-Pedelecs, die eine Unterstützungsleistung bis zu 45 km/h erbringen. Die gesetzeskonforme Nutzung von S-Pedelecs gestaltet sich in Deutschland für den Fahrer jedoch teilweise gefährlich. So ist auch an unübersichtlichen und stark befahrenen Verkehrspunkten die Nutzung von Radwegen i.d.R. nicht gestattet.

Das vor kurzem neu geschaffene Zusatzzeichen 1010-65 „E-Bikes frei“ erlaubt es dem S-Pedelec-Nutzer jedoch nicht Radwege zu befahren. Lediglich Elektro-Leichtmofas sind durch diese Ausnahme begünstigt. Somit ist dies eine Regelung, die nach aktuellen Verkaufszahlen nur wenige Bürger*innen betrifft und bei S-Pedelec-Nutzern für Verwirrung und Unverständnis sorgt.

Bislang ist die einzige Möglichkeit, um den S-Pedelec-Nutzern das Befahren von Radwegen zu erlauben, die Wege mit dem Zusatzzeichen 1026-31 oder 1022-11 zu beschildern.

Jedoch wird hiermit ebenfalls das Befahren mit Mofas erlaubt. Um den Städten und Gemeinden eine genauere und zeitgemäße Regulierung zu ermöglichen, ist die Erweiterung der Bedeutung des Zusatzeichens 1010-65, welches somit das Befahren von Radwegen mit S-Pedelecs, nicht jedoch für Mofas oder sonstige motorisierte Zweiräder, erlaubt, absolut notwendig.

Beschluss: Abgelehnt
Text des Beschlusses:

Abgelehnt

Beschluss-PDF: