2019/II/Umw/3 Erklärung des Klimanotstands in Hamburg

Status:
Zurückgezogen

Die SPD-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft wird aufgefordert, den Klimanotstand zu erklären und damit dem Beispiel der Städte Kiel und Konstanz sowie des Vereinigten Königreiches und der Republik Irland zu folgen.

 

Im Einzelnen bedeutet das:

 

  1. Die Freie und Hansestadt Hamburg erklärt den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als eine Aufgabe von höchster Priorität an.
  2. Die Freie und Hansestadt Hamburg erkennt an, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
  3. Die Freie und Hansestadt Hamburg berücksichtigt ab sofort die Auswirkungen auf das Klima bei jeglichen Entscheidungen, und bevorzugt Lösungen, die sich positiv auf den Klima-, Umwelt-und Artenschutz auswirken. Alle Entscheidungen müssen auf ihre Vereinbarkeit mit der Erreichung des 1,5 Grad-Zieles geprüft und ggf. gerechtfertigt werden.
  4. Die Freie und Hansestadt Hamburg stellt fest, dass der 2015 beschlossene Klimaplan bei einer rein territorialen Betrachtung eingehalten werden kann. Da Klimaschutz sich jedoch nicht in rein territorialen Grenzen betrachten lässt und ein großer Teil der durch Hamburger*innen verursachten Emissionen außerhalb des Stadtgebiets anfällt, werden die Ziele bereits jetzt – wie insgesamt in Deutschland – verfehlt.
  5. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion der Freien und Hansestadt Hamburg setzt sich gemeinsam mit dem Ersten Bürgermeister dafür ein, dass andere Bundesländer, die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union ebenfalls den Klimanotstand auszurufen. Zudem sollen sich Senat und Bürgermeister weiterhin für eine klimagerechte Bundespolitik einsetzen, indem etwa ein Abbau der Subventionen für fossile Energieträger, eine sozial gerecht ausgestaltete CO2-Bepreisung, eine grundlegend veränderte Verkehrspolitik und eine klimaschutzkonforme Förderung des sozialen Wohnungsbaus angestrebt werden.
  6. Die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg fordert die städtischen Beteiligungen dazu auf, sich verstärkt mit ihren Möglichkeiten im Klimaschutz auseinanderzusetzen.
  7. Das Land Hamburg möge sich dafür einsetzen, dass Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz eine Ausnahme von der sogenannten Schuldenbremse darstellen. Darunter zu verstehen sind alle Maßnahmen, die zur Minderung der CO2– und Umweltbelastung in Deutschland beitragen.
Begründung:

Der menschgemachte Klimawandel ist für die Stabilität des Ökosystems Erde und Millionen Menschen eine existenzielle Bedrohung. Die fortschreitende Erderwärmung ist eine erhebliche Gefahr für weltweiten Frieden und unseren Wohlstand. Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Erde laut Weltklimarat um circa ein Grad Celsius erwärmt. Jedoch verläuft diese Erwärmung nicht nur linear, sondern es gibt mehrere sogenannte Kipppunkte im Klimasystem, wie das Abschmelzen der Gletscher oder die Veränderung von Meeresströmungen. Werden diese Kipppunkte überschritten, sind die Folgen unwiederkehrbar und werden sich potenzieren. Bereits heute lässt sich mit Sicherheit sagen, dass die Folgekosten des Klimawandels in diesem Fall wesentlich höher sind als alle Investitionen zur Verhinderung katastrophaler Klimafolgen. Das Pariser Abkommen von 2015 ist die völkerrechtliche Grundlage für den globalen und regionalen Klimaschutz. Jedoch zeigt das Aufgeben des Klimaschutzziel 2020 der Bundesregierung im Koalitionsvertrag, dass die aktuelle Klimapolitik nicht ausreicht um das im Pariser Klimavertrag vereinbarte 1,5 °C-Ziel zu erreichen.

Die Bewegungen Fridays for Future und Extinction Rebellion machen deutlich, es ein wachsendes zivilgesellschaftliches Bewusstsein darüber gibt, dass der Klimaschutz eine höhere Priorität erlangen muss. Diese Priorisierung muss auf einer kommunalen, bundespolitischen und europäischen Ebene stattfinden. Ein erster Schritt ist dabei, dass die Freie und Hansestadt Hamburg anerkennt, dass die katastrophalen Folgen des Klimawandels mit dem bisherigen Vorgehen nicht verhindert werden können. Die symbolische Erklärung des Klimanotstands muss deshalb mit der Berücksichtigung der Klima- und Umweltwirkungen aller städtischer Entscheidungen einhergehen. Das gilt insbesondere für Entscheidungen in den Politikbereichen der Energieerzeugung, des Wohnens und Bauens, der Industrie- und Hafenpolitik, des Transports und Verkehrs, der Landwirtschaft sowie der Steuerpolitik.