Der Parteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag und der Bundestagsfraktion beschließen:
Seit dem 01.08.2018 besteht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren. Die Bundesregierung plant nun, diese Pflicht im Rahmen eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung ersatzlos zu streichen.
Die Hamburger SPD fordert die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-regierten Länder im Bundesrat auf, sich für den Erhalt der Weiterbildungspflicht als Instrument zur Qualitätssicherung und zum Verbraucherschutz einzusetzen und ihre ersatzlose Streichung abzulehnen.
Die Weiterbildungspflicht trägt dazu bei, dass gewerbliche Immobilienmakler und Immobilienverwaltungen regelmäßig auf dem neuesten Stand von Recht, Technik, Energieeffizienz und Klimaschutz sind. Mit dem Wegfall dieser Pflicht drohen Qualitätsverluste bei der Vermittlung und Verwaltung von Immobilien sowie fehlerhafte Beschlüsse in Eigentümergemeinschaften und im Ergebnis eine Zunahme von Gerichtsverfahren. Zudem würde die energetische Gebäudesanierung gebremst, da Kenntnisse zu Förderprogrammen und Energieeffizienz nicht mehr systematisch vermittelt würden. Weiterbildung ist kein bürokratischer Ballast, sondern Grundvoraussetzung für Professionalität und Verbraucherschutz. Deswegen haben sich auch über 20 Organisationen der Immobilienwirtschaft, darunter Branchenverbände wie VDIV, BVI und IVD, gegen die Streichung ausgesprochen.
Weiterhin ist es eine Fehlannahme, dass die Weiterbildungspflicht durch die Bestellung eines zertifizierten Verwalters ersetzt werden kann. Die geplante Abschaffung der Weiterbildungspflicht übersieht den unterschiedlichen Zweck der beiden Regelungen: Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist eine einmalige Eingangsqualifikation, während die Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO für die laufende Aktualisierung des Fachwissens sorgt. Beides erfüllt unterschiedliche Funktionen und kann einander nicht ersetzen.
Überdies ist der von der Bundesregierung angegebene Nutzen der Streichung im Sinne eines Bürokratieabbaus für die Wirtschaft nicht erkennbar: Der Wegfall von Bürokratiekosten aus Informationspflichten wird mit 9.000 Euro pro Jahr veranschlagt, das deckt nicht mal einen kleinen Teil des mit dem Gesetzesvorhaben entstehenden Arbeitsaufwandes. Der eingesparte „Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft“ wird mit 47.616 Tsd. Euro beziffert – dies beruht allerdings auf einem Denkfehler, denn den Minderausgaben für die Weiterbildung stehen in gleicher Höhe Umsatzverluste für die Verbände und Unternehmen gegenüber, die die Bildungsmaßnahmen anbieten. Der Saldo oder Nutzen für die Wirtschaft ist also gleich Null.
Richtig ist allein, dass die den Maklern und Verwaltern obliegende Pflicht zur Abgabe einer Erklärung über die Weiterbildungsmaßnahmen entfallen kann, da nicht zu erwarten ist, dass die Behörden diese Meldungen auswerten und kontrollieren (maximal stichprobenartig). Eine zeitgemäße Alternative wäre auch die Digitalisierung des Nachweisverfahrens – dieses könnte den Verwaltungsaufwand erheblich mindern, ohne den Qualitätsstandard der professionellen Makler und Verwalter zu gefährden.