2026/I/Soz/10 Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr angemessener wertschätzen und stärken

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass

  1. die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg auf 100 Euro pro Monat erhöht wird. Die Aufwandsentschädigung der Wehrführer und ihrer Stellvertreter, der Jugendfeuerwehrwarte und Gerätewarte soll ebenfalls um diese Summe ergänzt werden.
  2. die Einsatzstunde der Freiwilligen Feuerwehrleute zukünftig mit 20 Euro durch die Freie und Hansestadt Hamburg entlohnt wird.
  3. ergänzend weitere Maßnahmen zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements in der Freiwilligen Feuerwehr wie beispielsweise durch Zuschüsse zu den Kosten für Führerscheine oder vergünstigte HVV-Tickets umgesetzt werden.
Begründung:

Im Jahr 2023 rückten die 2717 Mitglieder der 86 Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet Hamburg insgesamt 10680-mal aus. Laut damaliger Pressemitteilung [1] der Innenbehörde leisteten sie einen „herausragenden Beitrag für die Sicherheit der Hamburgerinnen und Hamburger und seien damit eine „sehr verlässliche Stütze bei der erfolgreichen Bewältigung des Einsatzgeschehens.“ Und weiter: „… Unsere Feuerwehr reagiert. Wir als Stadt können zu Recht stolz und dankbar sein, eine der modernsten und leistungsfähigen Feuerwehren Deutschlands zu haben.“

Was gibt die Stadt Hamburg dafür?

Benannt werden in der o.g. Pressemitteilung der Ausbau der Sicherheitsinfrastruktur, der Neubau von Wachen. Ganz sicher dringend notwendige und sinnvolle Maßnahmen.

Was erhält jedoch ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr dafür?

Das Feuerwehrgesetz vom 23.06.1986 regelt im §14 Abs (1) bis (4), dass keine Nachteile im Arbeitsverhältnis sowie in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung entstehen dürfen. Zudem ist die Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes und aller Nebenleistungen und Zulagen hier geregelt. Dies gilt auch für Beamte und Richter. Selbstständige erhalten auf Antrag für glaubhaft gemachten Verdienstausfall, der ihnen durch Ausübung des Dienstes entstanden ist, einen pauschalen Anerkennungsbetrag. Die Absätze (6) und (7) regeln, dass notwendige bare Auslagen, die den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren durch Ausübung oder aus Anlass des Dienstes entstehen, auf Antrag ersetzt werden, soweit sie nicht durch die in Absatz (7) geregelte Aufwandsentschädigung abgegolten sind.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sich mit Ausnahme der Aufwandsentschädigung um Leistungen handelt, welche die betroffenen Personen auch verdient und erhalten hätten, wenn er/sie am Schreibtisch oder einem ähnlich sicheren Arbeitsplatz geblieben wären. Es handelt sich um einen Ausgleich, keinen zusätzlichen Benefit. Da der Umsatzausfall nicht erstattet wird, müssen wir sogar von einem realen finanziellen Verlust bei Einsatz sprechen. Ein selbstständiges Feuerwehrmitglied erhält 15 Euro pro Stunde für die Einsätze zwischen 8:00 und 16:00 an Wochentagen. Vor 8:00 und nach 16:00 sowie an den Wochenenden entsteht im Übrigen kein Verdienstausfall und damit keine monetäre Leistung von Seiten der FHH neben der jährlichen Aufwandsentschädigung. Das entspricht nicht der Lebensrealität unserer Arbeitswelt.

Die Aufwandsentschädigung beträgt aktuell in Hamburg 89 Euro im Jahr. Für eine 24/7 Bereitschaft. Für nächtliche Einsätze. Für den Einsatz mit Leib und Seele. Neben den finanziellen Aspekten sei angemerkt, dass die Feuerwehrleute evidenzbasiert ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit, Auswirkungen auf die unmittelbare Leistungsfähigkeit am Folgetag und eine reale Gefährdung für Leib und Leben bei zahlreichen Einsätzen auf sich nehmen.

Das wiegt Dankbarkeit und Stolz nicht auf. Eine wertschätzende, zusätzliche Leistung von Seiten der FHH, die von diesem Engagement direkt profitiert und eine laut Senator Andy Grote „… stets effizient, schnell und schlagkräftig auf herausfordernde Lagen…“ (vgl. [1]) reagierende Feuerwehr erhält, sollte aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit sein.

Dieser Antrag greift zwei Möglichkeiten für eine Steigerung der Angemessenheit auf:

  1. Die Aufwandsentschädigung kann erhöht werden. Da selbst bei einer Verdoppelung des derzeitigen Betrages von keiner angemessenen Summe die Rede sein kann, schlägt der Antragsteller den Wechsel auf eine monatliche statt jährlicher Auszahlung vor.
  2. Da es inzwischen üblich ist, auch für ehrenamtliche Tätigkeiten eine monetäre Entlohnung zu erhalten, was an der steuerlich begünstigten Übungsleiterpauschale deutlich wird, schlagen wir dies auch für die FFW vor mit oben genannter Summe.

Die Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren verkörpern ein Grundprinzip unserer Partei, unserer Demokratie. Sie stehen ein für Solidarität und sie sind laut H. Burghart, Landesbereichsführer der FFW, bunt, offen und tolerant: „… Unser Ehrenamt geht … weit über das Einsatzgeschehen hinaus: Im Grunde sind wir alle gemeinsam im Dauereinsatz, wenn es darum geht, die demokratischen Prinzipien in unserer Gesellschaft vorzuleben und zu schützen – für uns und für Hamburg.“ [1]

Quelle:

[1]  Pressemitteilung der Innenbehörde vom 14.05.2024 (https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-inneres-und-sport/presseservice/pressemeldungen/einsatzzahlen-weiterhin-auf-hohem-niveau-neuer-spitzenwert-beim-personal–932942)

 

 

Überweisungs-PDF: