Der Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD Hamburg begrüßt die Eigeninitiative der Bürger*innen der Stadt, die Energiewende voranzubringen. Hierzu fordert die SPD Hamburg den Senat, die Bürgerschaft und alle notwendigen Instanzen auf, die erforderlichen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Dies heißt insbesondere:
- Verfahrensfreiheit von Wärmepumpen
Die SPD Hamburg setzt sich dafür ein, dass auch im Falle von notwendigen Befreiungen vom Baurecht, Wärmepumpen verfahrensfrei sind. Die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit sollte ausschließlich in der Hand der Installationsfirmen liegen. - Genehmigungsfiktion bei Netzanschlüssen
Bei der Anmeldung von Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Wall-Boxen bei den Hamburger Energienetzen gilt die Genehmigungsfiktion. Eine ordnungsgemäß angemeldete Anlage gilt demnach als genehmigt, sofern innerhalb einer zu definierenden Frist kein begründeter Widerspruch durch die Hamburger Energienetze erfolgt.
Gleichzeitig sind die Anmeldeverfahren so weit wie möglich zu vereinfachen, ohne die Vorgaben des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes zu verletzen. - Transparente Zuständigkeiten und klare Verfahren
Den Hauseigentümer*innen wird ein klares Procedere digital und in Form von Broschüren zur Verfügung gestellt: Daraus soll hervorgehen, welche Zuständigkeit die Hamburger Energienetze, Energieberater*innen, der Heizungsinstallationsbetrieb sowie der Elektriker-Fachbetrieb im Anmelde und Genehmigungsprozess von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen haben.
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn Bürger*innen, die bereit sind, in klimafreundliche Technologien zu investieren, dabei nicht durch unnötige bürokratische Hürden ausgebremst werden. Gerade im Gebäudebereich sind einfache, schnelle und rechtssichere Verfahren entscheidend, um Akzeptanz und Umsetzungsgeschwindigkeit zu erhöhen.
Ein besonders praxisrelevantes Beispiel zeigt sich bei der Installation von Wärmepumpen: Fällt im Winter eine alte Öl- oder Gasheizung kurzfristig aus, sind Hauseigentümer*innen gezwungen, zeitnah für Ersatz zu sorgen. Gleichzeitig verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz dazu, neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. In vielen Fällen ist die Wärmepumpe damit die naheliegende und rechtlich gebotene Lösung.
In dicht bebauten Stadtteilen (wie Wandsbek) kommt es jedoch häufig vor, dass Grundstücke bereits vollständig innerhalb der festgesetzten Baugrenzen bebaut sind. Die Außeneinheit einer Wärmepumpe muss dann außerhalb dieser Baugrenzen errichtet werden. Aktuell wird dies von den Bezirksämtern als genehmigungspflichtig bewertet, da Wärmepumpen baurechtlich als Hauptanlagen gelten. Die Folge ist ein Bauantragsverfahren mit Bearbeitungszeiten von mindestens zwei Monaten, zuzüglich des zeitlichen und finanziellen Aufwands für die Erstellung der Antragsunterlagen.
In der Praxis kann dies bedeuten, dass Wohngebäude über Wochen oder Monate nicht beheizt werden können oder kostenintensive Notlösungen erforderlich sind. Diese Situation ist für die Betroffenen unzumutbar, stellt ein erhebliches soziales Risiko dar und wirkt zugleich abschreckend auf alle, die unabhängig von einer Notsituation auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen möchten. Bürokratische Verzögerungen dieser Art behindern die Energiewende unmittelbar.
Abhilfe kann hier nur eine konsequente Verfahrensfreiheit schaffen. Die fachgerechte Prüfung der gesetzlichen Anforderungen – etwa hinsichtlich des Lärmschutzes, Abstandsflächen oder technischer Sicherheit – sollte im Rahmen eines Anzeigeverfahrens durch qualifizierte Installationsbetriebe erfolgen. Diese tragen bereits heute Verantwortung für die normgerechte Ausführung und können diese Aufgabe übernehmen, ohne dass ein langwieriges Genehmigungsverfahren erforderlich ist – auch dann, wenn baurechtliche Befreiungen notwendig werden.
Zusätzliche Dringlichkeit erhält dieses Anliegen durch den Hamburger Zukunftsentscheid. Durch ihn wurden die Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg nochmals verschärft und zeitlich vorgezogen. Um diese ambitionierten Ziele erreichen zu können, müssen der Ausbau erneuerbarer Energien und die Umstellung der Wärmeversorgung deutlich beschleunigt werden. Verzögerungen durch unnötige Genehmigungs- und Anmeldeverfahren stehen diesem Anspruch entgegen.
Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass viele Hamburger*innen bereits aktiv zur Energiewende beitragen, etwa durch den Einbau von Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Wallboxen oder den Umstieg auf Elektromobilität. Gerade bei Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen sind jedoch umfangreiche Anmeldeverfahren bei den Hamburger Energienetzen erforderlich, die zahlreiche technische Unterlagen umfassen. Für Laien ist dieses Verfahren kaum eigenständig zu bewältigen und stellt eine erhebliche Einstiegshürde dar.
Handwerksbetriebe sind zugleich stark ausgelastet und leiden unter Fachkräftemangel. Jede unnötige Bürokratie bindet wertvolle Ressourcen, die für die praktische Umsetzung der Energiewende fehlen. Eine Genehmigungsfiktion bei ordnungsgemäßer Anmeldung sowie eine deutliche Vereinfachung und Standardisierung der Verfahren würden sowohl Bürger*innen als auch Betriebe entlasten und die Umsetzung beschleunigen, ohne die Anforderungen an Netzstabilität oder die Vorgaben des § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu gefährden.
Schließlich fehlt es bislang an klaren, transparenten Informationen darüber, welche Zuständigkeiten die Hamburger Energienetze, Energieberater*innen, Installations- und Elektrofachbetriebe im Anmeldeprozess jeweils haben. Ein einheitliches, leicht verständliches Procedere – digital und in Form von Informationsmaterialien – würde Planungssicherheit schaffen, Fehler vermeiden und die Bereitschaft zur Investition in erneuerbare Energien weiter erhöhen.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer sozial gerechten, bürgernahen und praxisorientierten Umsetzung der Energiewende in Hamburg und sind angesichts der verschärften Klimaziele zwingend erforderlich.