2021/II/Ges/5 Einschränkung von homöopathischen Mitteln

Status:
Zurückgezogen
  1. Eine Kennzeichnungspflicht bei homöopathischen Mitteln in den Apotheken soll durchgesetzt werden. Dass die Wirkung homöopathischer Mittel nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden kann, soll für den Verbraucher deutlich gemacht werden.
  2. Ein Verschreibungsverbot für Ärzte und damit einhergehend ein Verbot der Kostenübernahme homöopathischer Mittel von Krankenkassen, zu erlassen. Ärzte dürfen homöopathische Mittel nur mit ausdrücklichem Hinweis auf einem grünen Rezept empfehlen, sodass die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Begründung:

Patienten/innen und Verbraucher/innen in Deutschland ist oftmals nicht klar, dass die Wirkung homöopathischer Mittel nicht über einen Placebo Effekt hinaus geht. Da der Glaube daran vor allem bei ernsten Erkrankungen verheerende Folgen haben kann, ist es dringend erforderlich mehr Transparenz zu schaffen.