2024/II/Wis/1 Einrichtung einer staatlichen Forschungseinrichtung für die Entwicklung von Antibiotika

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen, dass sich die Bundestagsfraktion der SPD und sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung für Folgendes einsetzen:
Es sollen Gelder im erheblichen Umfang zur Verfügung gestellt werden, um Fördermaßnahmen zur Antibiotikforschung unterschiedlicher Technologie-Reifegrade zu ermöglichen. Diese Gelder sollen sowohl auf nationaler Ebene, insbesondere durch Ausschreibungen der relevanten Ministerien wie BMBF und BMG und auf EU-Ebene über die Horizon Europe Actions zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren sollen Anreize geschaffen werden für Unternehmen, um neue Produkte mit nachgewiesener Wirkung auf den Markt zu bringen.
Zudem möge die Schaffung analoger Strukturen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angeregt und eine mögliche Assoziierung mit bestehenden analogen Instituten in anderen europäischen Mitgliedsstaaten geprüft werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse dieser Forschung nicht in privater Hand patentiert wird.

Begründung:

Die Gefahr einer sogenannten Postantibiotika-Ära in welcher der Menschheit bekannte Antibiotika durch die sich entwickelnde Antibiotikaresistenzen ihre Wirksamkeit verlieren und damit einhergehender pandemischer Zustände erhält in den vergangenen Jahren in Fachkreisen, ebenso wie in der Öffentlichkeit zunehmende Aufmerksamkeit. Laut Angaben der WHO sind im, Jahr 2022 allein 1,3 Millionen Menschen aufgrund nicht wirksamer Antibiotika gestorben. In Deutschland waren es 9700 Todesfälle. Die Erlebnisse der Corona-Pandemie sollten uns lehren, solche Statistiken ernst zu nehmen.
Das hauptsächliche Problem bei der Entwicklung von Antibiotika ist, dass es für private Akteur*innen nicht attraktiv ist, an der Entwicklung von Antibiotika zu forschen. Mit Antibiotika
lässt sich deutlich weniger Geld verdienen als beispielsweise mit Krebsmedikamenten oder Mitteln gegen chronische Erkrankungen. Denn Antibiotika werden in der Regel nur wenige Tage lang eingesetzt. Zudem sollten neue Mittel nur im Notfall verwendet werden, wenn alle herkömmlichen Antibiotika nicht mehr anschlagen. Sie sollen also als Reserve zurückgehalten werden, damit sie ihre Wirkung nicht so schnell verlieren.
Interesse an der Entwicklung sollte allerdings staatlicherseits, sowie aus makroökonomischer Perspektive bestehen, da ein Staat die Aufgabe hat, seine Bevölkerung zu schützen und bspw. Pandemien erhebliche makroökonomische Schäden verursachen, wie wir während der Corona-Pandemie feststellen konnten.
Diese Faktoren sind so zu interpretieren, dass letztendlich die Verfügbarkeit von Antibiotika als kritische Infrastruktur angesehen werden muss. Somit fällt ihr Erhalt unbedingt in den Aufgabenbereich des Staates. Dieser fördert zwar vereinzelt Forschungsprojekte, welche hauptsächlich an Universitäten angesiedelt sind, diese
müssen allerdings zum einen finanziell mit anderen Forschungsprojekten der Universitäten konkurrieren; zum anderen erschwert diese Organisation die Koordination unterschiedlicher Forschungsvorhaben auf diesem Gebiet.
Daher liegt es in der Aufgabe des Staates, die bestehenden Forschungsvorhaben in der Antibiotikaentwicklung zu bündeln und zu stärken. Als Maßnahme hierfür bietet sich die Einrichtung eines Forschungsinstitutes an. Durch die Ausweitung der Kooperation auf die Europäische Ebene könnte die Bündelung der Ressourcen zusätzlich verstärkt werden.

Überweisungs-PDF: